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Pensionskasse / Säule 3a
Einkauf in die Pensionskasse (berufliche Vorsorge BVG)
Wie viel kann ich einzahlen?
Das hängt davon ab, ob aktuell überhaupt eine Deckungslücke besteht und wie gross diese
ist. Für erwerbstätige Personen sind Einkäufe in die vollen BVG-Leistungen möglich und steuerlich vom Einkommen abziehbar, wenn das Reglement der Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) einerseits eine solche Einkaufsmöglichkeit vorsieht, andererseits tatsächlich ein Einkaufsbedarf besteht, d. h. fehlende Beitragsjahre vorhanden sind (sog. Deckungslücke). Eine solche Deckungslücke können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen. Auch können fehlende Beitragsjahre wegen einer zukünftigen Frühpensionierung eingekauft werden. Ihre Pensionskasse kann dazu nähere Auskünfte erteilen.
Wann kann ich einzahlen?
Es kann während des ganzen Jahrs einbezahlt werden, solange man erwerbstätig ist. Einkäufe in die Pensionskasse müssen jedoch bis Ende Jahr getätigt werden, wenn sie im entsprechenden Steuerjahr zum Abzug gebracht werden sollen. Für die Pensionskasse und deren Bescheinigung des Einkaufs ist das Datum der Gutschrift auf dem jeweiligen Konto der Pensionskasse (PK) massgebend. Es kann deshalb das Problem auftreten, wenn ein Einkauf zwar noch kurz vor Jahresende getätigt wird, die Gutschrift bei der Pensionskasse wegen Silvester/Neujahrsunterbruch jedoch erst im neuen Jahr erfolgt. Deshalb müssen Sie darauf achten, Einkäufe frühzeitig zu tätigen und wenn möglich bis spätestens anfangs Dezember zu überweisen, damit die Beiträge noch vor dem 31. Dezember auf dem Konto Ihrer PK gutgeschrieben werden.
Ich habe Mitte Jahr meine Stelle verloren und bin jetzt auf Stellensuche. Kann ich trotzdem in die Pensionskasse einzahlen?
Abzüge für Pensionskassenbeiträge und -Einkäufe setzen immer eine Erwerbstätigkeit voraus. Bei einer definitiven Aufgabe der Berufstätigkeit entfällt deshalb im Moment der Aufgabe die Möglichkeit, Beiträge an die 2. Säule in Abzug zu bringen. Bei einem bloss vorübergehenden Unterbruch der Erwerbstätigkeit können Sie hingegen weiterhin Beiträge/Einkäufe an die 2. Säule leisten und steuerlich abziehen, solange Sie effektiv noch im Erwerbsleben stehen und Ersatzeinkünfte (Taggelder der Arbeitslosenkasse) beziehen.
Ich werde in diesem Jahr pensioniert. Kann ich in diesem Jahr trotzdem noch einen Einkauf vornehmen?
Der Einkauf muss zeitlich in jedem Fall noch vorgenommen werden, solange Sie erwerbstätig sind. Zeitlich später erfolgte Einkäufe können steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem wird ein Einkauf von fehlenden Beitragsjahren kurz vor der Pensionierung nur dann zum Abzug zugelassen, wenn im Alter Rentenleistungen bezogen werden. Die Pensionskasse darf aufgrund von Art. 79b Abs. 3 BVG innert drei Jahren seit einem Einkauf die aus diesen Einkäufen resultierenden Guthaben generell nicht in Form einer Kapitalleistung ausrichten. Dabei rechnet sich diese Dreijahres-Frist in effektiven Tagen des Kalenderjahrs, also nicht in Steuerperioden, weil es sich um eine vorsorgerechtliche Bestimmung im BVG handelt.
Ich habe mir vor zwei Jahren ein Haus gekauft und zur Finanzierung einen WEF-Vorbezug von 250'000 Franken gemacht. Kann ich weiterhin Einkäufe in die Pensionskasse vornehmen?
Seit dem 1. Januar 2006 dürfen freiwillige Einkäufe in die berufliche Vorsorge erst wieder vorgenommen werden, wenn früher getätigte Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung (WEF) zurückbezahlt sind (Art. 79b Abs. 3 Satz 2 BVG). Bei einer Rückzahlung des Vorbezugs wird die damals erhobene Steuer zurückerstattet. Erst danach können wieder Einkäufe zur Schliessung einer noch vorhandenen Deckungslücke vorgenommen werden.
Beiträge an die Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge)
Wie viel kann ich einzahlen?
Der Höchstabzug für die Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule (Pensionskasse; PK) beträgt im Jahr 2024 7’258 Franken pro Person.
Der Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule (ohne PK-Beiträge) beträgt 20 Prozent des Netto-Erwerbseinkommens, im Jahr 2024 jedoch maximal 36'288 Franken.
Diese Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung oder höhere Beiträge wegen einer zusätzlichen Risikoversicherung innerhalb der Säule 3a sind nicht zulässig.
Wann kann ich einzahlen?
Es kann während der ganzen Zeit einbezahlt werden, solange Sie erwerbstätig sind, d. h. ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen. Beiträge an die Säule 3a müssen jedoch bis Ende Jahr geleistet werden, wenn sie noch im entsprechenden Steuerjahr zum Abzug gebracht werden sollen. Erst im Folgejahr einbezahlte Beiträge können demnach erst im folgenden Steuerjahr zum Abzug gebracht werden. Es kann deshalb das Problem auftreten, wenn eine Einzahlung zwar noch kurz vor Jahresende getätigt wird, die Gutschrift bei der Bank oder Versicherung aufgrund des Unterbruchs über Silvester/Neujahr jedoch erst im neuen Jahr erfolgt. Deshalb ist zu empfehlen, dass Sie die Zahlungen frühzeitig und wenn möglich bis spätestens anfangs Dezember veranlassen, damit die Beiträge noch vor dem 31. Dezember auf dem Konto der Bank oder Versicherung gutgeschrieben werden.
Ich habe Mitte Jahr meine Stelle verloren, bin zur Zeit arbeitslos und erhalte ALV-Taggelder. Kann ich trotzdem in die Säule 3a einzahlen?
Ein Abzug der Beitragsleistung an die Säule 3a setzt eine Erwerbstätigkeit voraus. Bei einer definitiven Aufgabe der Berufstätigkeit entfällt deshalb ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, Beiträge an die Säule 3a zu leisten. Das Gleiche gilt auch bei einem bloss vorübergehenden Unterbruch der Erwerbstätigkeit. Hingegen stellen Taggelder der Arbeitslosenversicherung Ersatzeinkünfte für noch im Erwerbsleben stehende Personen dar, weshalb auch noch während dieser Zeit Beiträge an die Säule 3a einbezahlt werden können. Neu können, solange noch eine Erwerbstätigkeit vorliegt, Beiträge bis max. zum 70. Altersjahr einbezahlt werden und somit kann der Bezug der Altersleistung aus der Säule 3a dadurch bis max. fünf Jahre über das
ordentliche Rentenalter aufgeschoben werden.
Ich werde dieses Jahr pensioniert. Kann ich für dieses Jahr trotzdem noch den vollen Jahresbeitrag leisten?
Ja, die geleisteten Beiträge können bis zum im jeweiligen Jahr geltenden Maximalbetrag abgezogen werden. Die Einzahlung muss jedoch noch während der Zeit der Erwerbstätigkeit geleistet werden. Bei verspäteten Einzahlungen kann die Steuerbehörde den Abzug verweigern.