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Familiensituationen
Ich habe mich dieses Jahr von meinem Mann scheiden lassen (Scheidungsurteil vom 15. Januar 2023). Werden wir bis zu diesem Zeitpunkt noch gemeinsam veranlagt?
Nein, bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung wird jeder Ehegatte für die ganze Steuerperiode bereits getrennt besteuert (Stichtag ist jeweils der 31. Dezember).
Ich lebe von meinem Mann getrennt. Für unsere gemeinsame Tochter haben wir das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Wer erhält den Tarif mit Vollsplitting und wer den Kinderabzug?
Da für die Tochter das gemeinsame Sorgerecht vereinbart wurde, ist von einer alternierenden Obhut auszugehen. In diesem Fall erhält derjenige Elternteil den Kinderabzug und demnach beim Tarif auch das Vollsplitting, welcher den grösseren finanziellen Beitrag für das Kind leistet, d. h. hauptsächlich für den Unterhalt des Kindes aufkommt.
Ich wurde dieses Jahr Vater und lebe mit meiner Lebenspartnerin zusammen. Wir werden jedoch erst nächstes Jahr heiraten. Wer erhält in diesem Jahr den Tarif mit Vollsplitting und wer den Kinderabzug?
Eltern üben die elterliche Sorge unabhängig von ihrem Zivilstand im Regelfall gemeinsam aus. Das Gericht oder die Kindesschutzbehörde (KESB) ordnet die alleinige Sorge eines Elternteils nur dann an, wenn die gemeinsame elterliche Sorge mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren wäre. Werden Unterhaltsbeiträge für das Kind geleistet, so sind diese vom Empfänger zu versteuern. Der leistende Elternteil kann diese Alimentenleistungen in Abzug bringen. Der Elternteil, der diese Unterhaltszahlung erhält, kann den Kinderabzug für das Kind geltend machen und erhält den Elterntarif. Der Elternteil, der die Unterhaltsbeiträge leistet, wird zum Grundtarif besteuert.
Ich bin seit längerem von meiner Frau geschieden. Unsere beiden Kinder (15 und 19 Jahre alt) leben bei meiner Exfrau. Ich bezahle für alle drei Unterhaltsbeiträge. Ist es richtig, dass ich diese von meinen Steuern abziehen kann?
Grundsätzlich können Unterhaltsbeiträge für den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten sowie die Unterhaltsbeiträge an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Sorge stehenden Kinder vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Allerdings gilt dies nur für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Ab dem 18. Geburtstag können zwar Unterhaltszahlungen auf Grund einer Scheidungskonvention immer noch bis zum Abschluss der Erstausbildung des Kindes geschuldet sein. Steuerlich können diese aber nicht mehr abgezogen werden und stellen dementsprechend weder beim volljährigen Kind noch beim anderen Elternteil steuerbares Einkommen dar.