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Kryptowährungen
Sind Kryptowährungen in der Steuererklärung zu deklarieren?
Ja. Bitcoins zählen wie andere Wertschriften und Kapitalanlagen zum Vermögen. Entsprechend sind Kryptowährungen grundsätzlich im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu deklarieren.
Wie sind Kursgewinne und -verluste auf Kryptowährungen steuerlich zu behandeln?
Werden Kryptowährungen im Privatvermögen gehalten, so sind allfällige Kapitalgewinne steuerfrei. Umgekehrt können Verluste auf Kryptowährungen steuerlich nicht abgezogen werden.
Werden Kryptowährungen im Geschäftsvermögen gehalten oder gewerbsmässig gehandelt, sind die daraus resultierenden Gewinne steuerbar und die Verluste steuerlich abzugsfähig. Die Kriterien betreffend gewerbsmässiger Wertschriftenhandel sind sinngemäss anwendbar.
Unterliegen Kryptowährungen der Vermögenssteuer?
Ja. Kryptowährungen unterliegen grundsätzlich und zusammen mit den übrigen Vermögenswerten per Jahresende der Vermögenssteuer.
Wie erfolgt die Bewertung von Kryptowährung im Vermögen?
Für die Kryptowährung Bitcoin ermittelt die ESTV seit einigen Jahren einen entsprechenden Kurswert (Kursliste). Dieser basiert auf dem jeweiligen Durchschnitt der Kurse von verschiedenen Handelsplattformen.
Fehlt ein solcher von der ESTV festgesetzter Kurswert, so ist die Kryptowährung zum Jahresendkurs derjenigen Handelsplattform einzutragen, über welche die Kaufs- und Verkaufstransaktionen erfolgen.
Fehlt ein aktueller Bewertungskurs, so ist zumindest der Einstandspreis (Beleg Kaufquittung) der Kryptowährung anzugeben.
Bei der ESTV erhalten Sie nachstehend weitere Informationen: Kryptowährungen – Besteuerung | ESTV (admin.ch)