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Quellensteuerabrechnung
Quellensteuerabrechnung
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Quellensteuerabrechnung einzureichen:
E-Quellensteuerabrechnung (Elektronisch über das Web Formular)
Bevor Sie mit dem Erfassen beginnen, empfehlen wir Ihnen, die nachstehenden Dokumente zu lesen:
Merkblatt «Quellensteuerabrechnungen online einreichen»
Kurze Bedienungsanleitung
Erfassungsbeispiele
Link zum Starten von E-Quellensteuerabrechnung
Wichtiger Hinweis. Da die Abrechnungen über die Schnittstelle des Lohnmeldeverfahrens (ELM) abgewickelt werden, erhalten Sie für jeden Monat eine separate Rechnung mit Einzahlungsschein. Falls Sie quartalsweise abrechnen möchten, können Sie das Excel-Formular Nr. 901 ausfüllen und einreichen.
ELM
Elektronisch mittels dem Lohnmeldeverfahren ELM (swissdec zertifiziertes Lohnprogramm erforderlich)
Papier Abrechnungsformular (Hier geht es zu den Formularen.)
Quellensteuererhebung
Zur Kontrolle der Quellensteuererhebung verlangen wir in der Abrechnung die monatlich zur Auszahlung gelangten Bruttolöhne.
Beispiel: Abrechnungsperiode: 1.1.2014–31.3.2014
Name Vorname | Wohnort | Kanton | Tarif | Monat | Bruttolohn (inkl. Zulagen) |
Steuerbetrag |
Muster Peter | Muttenz | BL | A0Y |
1.1.14 - 31.1.14 |
7 500 |
1 011 |
Muster Peter | Muttenz | BL | A0Y |
1.2.14 - 28.2.14 |
7 500 |
1 011 |
Muster Peter | Muttenz | BL | A0Y |
1.3.14 - 31.3.14 |
8 000 |
1 142 |
Bei jeder Lohnauszahlung, Überweisung, Gutschrift oder Verrechnung des Lohnes hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Steuerabzug nach den massgebenden Tarifen vorzunehmen.
Auf dem Abrechnungsformular (Form. 901) ist die Sozialversicherungsnummer (AHV 13 stellig, beginnend mit 756) aufzuführen.