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OECD-Mindestbesteuerung
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2024 das Inkrafttreten der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) beschlossen. Betroffen sind grundsätzlich multinationale Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als EUR 750 Mio.
Separates Inkrafttreten pro Steuerart:
- Nationale Ergänzungssteuer QDMTT: 1. Januar 2024
- Internationale Ergänzungssteuer IIR: 1. Januar 2025
- Internationale Ergänzungssteuer UTPR: Vorläufiger Verzicht auf eine Einführung
Deklaration und Registrierung
Applikation OMTax
Von den betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen sind die jeweils steuerpflichtigen Geschäftseinheiten zur Deklaration (Einreichung der Ergänzungssteuererklärung) verpflichtet. Die Deklaration, für welche sich die steuerpflichtigen Geschäftseinheiten registrieren müssen, erfolgt über die webbasierte Applikation OMTax (www.omtax.admin.ch). Bei OMTax handelt es sich um eine gemeinsame Informatiklösung der ESTV und der Kantone, welche im ePortal des Bundes integriert ist. Für den Zugriff auf OMTax ist im ePortal vorgängig ein Account zu erstellen. Weitere Informationen inkl. Anleitung finden Sie unter www.omtax.ch
Fristen
Steuerpflichtige Geschäftseinheiten sind verpflichtet, sich unaufgefordert seit dem 1. Januar 2025 in OMTax zu registrieren. Mit der abgeschlossenen Registrierung erhalten sie Zugang zur Deklaration von OMTax. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Registrierung und Zustellung des Aktivierungscodes mehrere Arbeitstage dauern kann. Wir empfehlen daher, die Registrierung frühzeitig vorzunehmen. Die Ergänzungssteuererklärung ist innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres (18 Monate für das erste Geschäftsjahr) einzureichen. Geschäftseinheiten, welche das Geschäftsjahr am 31. Dezember 2024 abschliessen und für dieses Geschäftsjahr ergänzungssteuerpflichtig sind, müssen somit die Deklaration bis am 30. Juni 2026 vornehmen.
GloBE Information Return (GIR)
Für die Einreichung des GloBE Information Return (GIR) gelten die gleichen Fristen. Es handelt sich um ein von der obengenannten Deklaration (nationale Ergänzungssteuererklärung QDMTT) unabhängiges Verfahren. Informationen zum Ablauf liegen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Steuerpflichtige Geschäftseinheit
Für die Bestimmung, welche Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe für welche Steuerart(en) steuerpflichtig sind, konsultieren Sie bitte Art. 5 MindStV.
Support OMTax
Bei fachlichen und administrativen Fragen zu OMTax wenden Sie sich bitte an stv.omtax@bl.ch.