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Betriebene Steuerforderungen
Für betriebene ordentliche Steuern kann ein Gesuch um Zahlungsabkommen schriftlich (per E-Mail stv.inkasso@bl.ch oder per Post an Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft, Postfach, 4410 Liestal) eingereicht werden. Dieses hat die Bezahlung der gesamten Forderung in maximal 8 gleich hohen Raten vorzusehen. Bis zur vollständigen Bezahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Zahlungsabkommen können nur bewilligt werden, wenn gegen die Betreibung kein Rechtsvorschlag erhoben wurde.
Beim Erhalt einer Pfändungsankündigung durch das zuständige Betreibungsamt besteht keine Möglichkeit mehr, mit der Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft eine Zahlungsvereinbarung zu treffen. Betreffend das weitere Vorgehen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Betreibungsamt.