Skip to main content

Perspektiven: Frühe Sprachförderung

Das in diesem Jahr vom Landrat beschlossene Gesetz über die frühe Sprachförderung ermöglicht es den Gemeinden, ein selektives Sprachförderobligatorium einzuführen. Gleichzeitig wird eine obligatorische Sprachstandserhebung eingeführt. Es ist an den Gemeinden zu entscheiden, ob sie die Eltern von Kindern mit Sprachförderbedarf auffordern, ihr Kind entweder in ein obligatorisches oder freiwilliges Sprachförderangebot in einer Spielgruppe oder KITA zu schicken. Wir haben mit Thomas Nigl vom Fachbereich Familien darüber gesprochen, wie es zum Gesetz gekommen ist, wie es umgesetzt wird und was es bringt.