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Erwerbsarbeit
Im Baselbiet sind sowohl die Zuwanderung in die ständige Wohnbevölkerung als auch die grenzüberschreitende Arbeitsmigration wichtig. Durch die Zuwanderung fliessen verschiedene Lebenserfahrungen und vielfältige Aus- und Weiterbildungswege in die Arbeitswelt ein.
Die Erwerbsquoten unterscheiden sich je nach Migrationsstatus und Geschlecht
Die Erwerbsquote zeigt das Verhältnis zwischen den Erwerbspersonen und der Wohnbevölkerung einer bestimmten Altersgruppe. Erwerbspersonen sind alle ab 15 Jahren, die arbeiten oder Arbeit suchen. Personen, die nicht arbeiten oder Arbeit suchen, wie Hausfrauen und -männer, Studierende oder Pensionierte, zählen nicht dazu. Mit der Erwerbsquote kann man sehen, wie gut die Bevölkerung in den Arbeitsmarkt integriert ist.
In den letzten Jahren ist die Erwerbsquote gestiegen. Es gibt Unterschiede je nach Staatsangehörigkeit, aber besonders zwischen Frauen und Männern. Frauen haben generell eine niedrigere Erwerbsquote als Männer, besonders bei den ausländischen Personen.
Nach Arbeitspensum betrachtet zeigt sich, dass ausländische Frauen im Zeitraum 2015-2019 häufiger Vollzeit arbeiteten als Frauen mit Schweizer Staatsbürgerschaft (52.8 Prozent vs. 41.3 Prozent). Bei den Männern arbeiteten ausländische Männer ebenfalls häufiger Vollzeit als Schweizer Männer (91 Prozent vs. 87.4 Prozent).
Tabelle 3: Nettoerwerbsquoten (15- bis 64-jährige Erwerbspersonen) im Kanton Basel-Landschaft nach Geschlecht und Nationalität 2015/19*
Total | Frauen | Männer | ||||
Schweizer/innen | 79.8 | (±0,6) | 75,8 | (±0,8) | 83,9 | (±0,8) |
Ausländer/innen | 77.6 | (±1,1) | 71,2 | (±1,6) | 83,4 | (±1,4) |
* Quelle: Strukturerhebungen Bundesamt für Statistik, Amt für Daten und Statistik Basel-Landschaft
Hinweis: Bei Strukturerhebungen handelt es sich um Stichprobenerhebungen, die mit einer statistischen Unsicherheit behaftet sind. Das Vertrauensintervall VI zeigt den Bereich an (±), innerhalb dessen das Ergebnis mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% liegt.
Personen mit Migrationshintergrund sind bei akademischen Berufen sowie bei den ungelernten Angestellten übervertreten (Abb. 4.1)
Die sozioprofessionellen Kategorien wurden bei der Eidgenössischen Volkszählung 1990 eingeführt. Sie geben Auskunft über den ausgeübten Beruf, die berufliche Stellung und die höchste abgeschlossene Ausbildung. Vergleicht man diese Kategorien mit dem Anteil der ausländischen Personen, zeigt sich Folgendes:
- Personen mit Migrationshintergrund sind in akademischen Berufen sowie bei ungelernten Angestellten, Erwerbslosen und Hausfrauen/Hausmännern übervertreten.
- Personen ohne Migrationshintergrund sind häufiger in den Kategorien Ruhestand, freie und gleichgestellte Berufe sowie "andere Selbständige" vertreten.
- Im oberen Management und bei qualifizierten manuellen Berufen ist das Verhältnis zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund ungefähr ausgeglichen.
Je nach Migrationsstatus variiert der Anteil der erwerbstätigen Personen, die eine Tertiärausbildung haben, die sie in ihrer Arbeit nicht brauchen. Personen mit Migrationshintergrund, deren berufliche Qualifikationen nicht genutzt werden, stellen ein ungenutztes Arbeitskräftepotenzial dar. Laut dem BFS-Indikator "Übereinstimmung von Bildungs- und Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes" waren 2021 21.1 Prozent der Arbeitnehmenden mit Migrationshintergrund für ihre Tätigkeit überqualifiziert. Bei Angestellten ohne Migrationshintergrund lag dieser Wert bei 15.6 Prozent.
Angestellte mit Migrationshintergrund der ersten Generation sind häufiger von Überqualifikation betroffen als jene der zweiten oder höheren Generation. Ein möglicher Grund ist, dass die im Herkunftsland erworbenen Qualifikationen in der Schweiz nicht anerkannt werden.
Arbeitslosenquote der ausländischen Bevölkerung höher, als jene der Schweizer Bevölkerung
Als arbeitslos gelten alle Personen ab 15 Jahren, die bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet sind, unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld erhalten oder nicht. Die Arbeitslosenquote zeigt das Verhältnis zwischen den registrierten Arbeitslosen und den Erwerbspersonen. In den letzten zwanzig Jahren war die Arbeitslosenquote bei ausländischen Personen höher als bei Schweizer Personen. Allerdings haben sich die Quoten um das Jahr 2000 angenähert. Die genauen Gründe dafür sind aus den Daten nicht ersichtlich. Mögliche Erklärungen könnten sein, dass ausländische Personen oft in Branchen arbeiten, die stark von Konjunkturschwankungen betroffen sind, wie im Baugewerbe oder der Gastronomie. Weitere Faktoren könnten Unterschiede in der Qualifikation, die Nichtanerkennung von Diplomen, fehlende Netzwerke, die Auswirkungen der Digitalisierung oder Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt sein.
Erwerbstätigenquote im Asyl- und Flüchtlingsbereich tendenziell steigend (Abb. 4.2)
Ende 2024 waren im Kanton Basel-Landschaft 43,5 Prozent der anerkannten Flüchtlinge (Ausweis B) im erwerbsfähigen Alter erwerbstätig. Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge mit Ausweis F sind gemäss den Zahlen des Staatssekretariats für Migration leicht besser in den Arbeitsmarkt integriert: Per Ende 2024 waren 44,4 Prozent dieser Personen im erwerbsfähigen Alter im Kanton Basel-Landschaft erwerbstätig.
Asylsuchende (Status N) sind am wenigsten gut in den Arbeitsmarkt integriert: 5,6 Prozent der erwerbsfähigen Asylsuchenden im Kanton hatten Ende 2024 eine Erwerbstätigkeit. Dies liegt daran, dass Asylsuchende während des Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum nicht arbeiten dürfen. Nach der Zuweisung in einen Kanton ist eine Arbeitserlaubnis nur möglich, wenn keine anderen Personen für die Stelle gefunden wurden (Inländervorrang) und zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Arbeitgebergesuch, Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen). Seit dem Jahr 2022 werden auch Schutzsuchende (Status S) aus der Ukraine in der Statistik des Bundes geführt. Per Ende 2024 war im Kanton Basel-Landschaft etwas mehr als ein Viertel der Schutzsuchenden im erwerbsfähigen Alter erwerbstätig.
Die niedrigeren Erwerbsquoten bei Menschen mit Asylhintergrund im Vergleich zu anderen Gruppen können auf fehlende Sprachkenntnisse und unzureichende oder nicht anerkannte Qualifikationen zurückgeführt werden. Außerdem werden Personen, die den Status wechseln, beispielsweise zur Niederlassungsbewilligung C, nicht mehr in der Asylstatistik erfasst. Das erschwert die Vergleichbarkeit, da mit zunehmender Aufenthaltsdauer und bei erfolgreicher Erwerbsintegration auch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass eine Person den Status wechseln kann. Deshalb sind diese Indikatoren nur bedingt mit Auswertungen zu anderen Bevölkerungsgruppen vergleichbar.
Seit 2014/2015 hat sich die Erwerbstätigenquote bei allen Personengruppen verbessert. Die Erwerbstätigenquote wird dabei beeinflusst von der Konjunktur und den Rahmenbedingungen der Arbeitsintegration. Daneben hat auch der Anteil an neuen Asylgesuchen oder -entscheiden einen grossen Einfluss auf die Quote. Die Erwerbsintegration steigt tendenziell mit der Aufenthaltsdauer an. So führt ein Anstieg an neu eingereisten Personen im Flüchtlingsbereich dazu, dass die Erwerbstätigenquote tendenziell sinkt. Umgekehrt steigt die Quote in Jahren mit vergleichsweise wenig neuen Asylgesuchen oder –entscheiden tendenziell an.
Gut 16 Prozent der im Kanton arbeitstätigen Personen sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Im Baselbiet spielen auch kurzfristige Grenzübertritte eine grosse Rolle: Im Jahr 2022 pendelten 13'694 Französinnen und Franzosen sowie 10'193 Deutsche zur Arbeit über die Grenze. Das sind etwa 16 Prozent aller arbeitenden Personen im Kanton. Diese Grenzgängerinnen und Grenzgänger waren besonders häufig im verarbeitenden Gewerbe und im Handel beschäftigt. Ausserdem lebten 2018 fast 30 Prozent der im Kanton Basel-Landschaft arbeitenden Personen in einem anderen Kanton, meist in Basel-Stadt, Solothurn oder Aargau.