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Zusammenleben
Die Schweiz besteht aus vielen verschiedenen sozialen Gruppen und Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Laut Erhebungen des Bundes hatten 2022 rund 73 Prozent der Bevölkerung regelmäßig Kontakt mit Menschen, die eine andere Staatsangehörigkeit, Religion oder Hautfarbe haben als sie selbst.
Die Schweizer Staatsangehörigkeit wird meist auf dem Weg der ordentlichen Einbürgerung erworben
Bewerberinnen und Bewerber können das Schweizer Bürgerrecht erhalten, wenn sie sowohl die bundesweiten als auch die kantonalen und kommunalen Voraussetzungen erfüllen. Es gibt zwei Arten der Einbürgerungen: die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung.
Für die ordentliche Einbürgerung muss eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben und eine Niederlassungsbewilligung C besitzen. Bei der erleichterten Einbürgerung gelten besondere Regelungen für Personen, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind oder deren Familie seit drei Generationen in der Schweiz lebt. Die Einbürgerung ist wichtig für die politische Teilhabe und fördert die Integration.
In den letzten zehn Jahren wurden im Kanton Basel-Landschaft jährlich durchschnittlich knapp 550 Personen ordentlich eingebürgert, und etwa 200-300 Personen erhielten die erleichterte Einbürgerung. Es gab teils starke jährliche Schwankungen, insbesondere 2020, als die Covid-19-Pandemie zu einem Rückgang der Einbürgerungen führte, da viele kommunale Gremien und Versammlungen nicht wie gewohnt arbeiten konnten. In den Folgejahren wurden die anhängigen Gesuche jedoch verstärkt bearbeitet.
Rohe Einbürgerungsziffer im schweizerischen Durchschnitt
Neben den absoluten Einbürgerungszahlen liefert die rohe Einbürgerungsziffer einen Vergleich zur Einbürgerungspraxis der Kantone. Diese Ziffer zeigt, wie viele Personen pro 100 ausländische Niedergelassene (C-Bewilligung) und Aufenthalterinnen/Aufenthalter (B-Bewilligung) das Schweizer Bürgerrecht erwerben. Im Jahr 2022 lag die rohe Einbürgerungsziffer im Kanton Basel-Landschaft bei 1.7 Personen pro 100 ausländische Einwohner. Damit liegt sie knapp unter dem schweizweiten Durchschnitt von 1.9%.
Rund ein Drittel der geschlossenen Ehen ist gemischt-national
Zwischen 2017 und 2019 lebten in der Schweiz 10 Prozent der verheirateten Personen in gemischt-nationalen Ehen, wobei der Anteil je nach Kanton unterschiedlich ist und weitgehend dem Ausländeranteil entspricht. Im Kanton Basel-Landschaft lag dieser Anteil mit 9.9 Prozent genau im Schweizer Durchschnitt.
Die Zahl der gemischt-nationalen Ehen, also Ehen zwischen Personen mit und ohne Schweizer Staatsbürgerschaft, kann ein Hinweis auf die kulturelle Akzeptanz und gesellschaftliche Offenheit gegenüber Zugewanderten sein. In den letzten Jahren blieb dieser Anteil im Baselbiet stabil bei etwa einem Drittel aller neu geschlossenen Ehen (2011: 36.3 Prozent, 2020: 34.3 Prozent). Besonders häufig heiraten im Ausland geborene Ausländerinnen und Ausländer sowie in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer eine Person mit einer anderen Staatsangehörigkeit. Bei im Ausland oder in der Schweiz geborenen Schweizerinnen und Schweizern ist dieser Anteil etwas geringer.
Erfahrung rassistischer Diskriminierung
Im Jahr 2022 gaben in der Erhebung "Zusammenleben in der Schweiz" 59 Prozent der Befragten an, dass die Integration von Migrantinnen und Migranten gut funktioniert. Gleichzeitig sahen 60 Prozent Rassismus als ein bedeutendes gesellschaftliches Problem. Diskriminierung kann die Integration stark behindern.
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es jedoch keine genauen Zahlen darüber, wie viele Menschen sich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Religion, ethnischen Herkunft, Hautfarbe oder anderer äußerlicher Merkmale rassistisch diskriminiert fühlen. Für die gesamte Schweiz zeigen Daten des BFS, dass 2020 Personen mit Migrationshintergrund fast dreimal häufiger solche Erfahrungen machten als Personen ohne Migrationshintergrund (31 Prozent vs. 11 Prozent). Dieser Anteil ist in den letzten Jahren tendenziell gestiegen. Da es sich um eine Selbsteinschätzung handelt, könnte der Anstieg auch auf ein stärkeres Bewusstsein für das Thema zurückzuführen sein.
Laut der BFS-Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz hatte ein Diskriminierungsvorfall bei acht von zehn Betroffenen direkte Auswirkungen auf ihr Leben. Diese reichten von verweigerten Leistungen und verschiedenen Verlusten bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Am häufigsten berichteten die Betroffenen, dass sie sich in der Gesellschaft weniger zugehörig fühlen, ihre sozialen Beziehungen sich verschlechtert haben und sie bestimmte Orte oder Situationen meiden, die sie an den Vorfall erinnern.