Fahrnisversteigerung
Bei einer Fahrnisversteigerung werden Mobilien (wie z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Möbel oder Bilder) an den Meistbietenden verkauft. Die Durchführung einer öffentlichen Fahrnisversteigerung ist im Kanton Basel-Landschaft bewilligungspflichtig.
Keine Bewilligung ist erforderlich, wenn eine juristische Person mit öffentlichem oder gemeinnützigem Zweck Gegenstände versteigert, welche ihr unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und wenn deren Erlös einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck zugeführt wird.
Antragsformular Fahrnisversteigerung