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Reisenden- und Schaustellergewerbe

Wer durch Umherziehen oder Aufsuchen privater Haushalte gewerbsmässig Konsumentinnen oder Konsumenten Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss eine Reisendengewerbebewilligung beantragen. Dasselbe gilt für Betreiber eines Schaustellergewerbes oder eines Zirkus.

Reisendengewerbe

Schausteller / Zirkusbetreiber