Als Taxibetrieb gelten Betriebe, welche Spontanfahrten ohne vorgängige Bestellung durchführen und sich als Taxi bezeichnen wollen. Übrige Personentransporte (Limousinenfahrdienste, Uber usw.) gelten nicht als Taxibetriebe.
Taxibetriebe
Wann braucht es eine Bewilligung? Als bewilligungspflichtiges Taxi wird angesehen, wer Fahrgäste gegen Bezahlung ohne vorangegangene Bestellung (bspw. ab Standplätzen, auf Zuwinken) transportiert.
Taxibetriebe:
Dürfen Fahrgäste ab Standplätzen oder auf Zuwinken hin mitnehmenundFahrten auf Bestellung (bspw. Uber) ausführen.
Müssen sich als Taxi anschreiben (und dürfen auch für Fahrten auf Bestellung, bspw. Uber, angeschrieben bleiben).
Brauchen eine Bewilligung.
Antragsformular und Beilagen Zusammen mit dem Antragsformular müssen Sie folgende Beilagen einreichen:
Ausweiskopie
Strafregisterauszug (Original, nicht älter als 3 Monate)
Betreibungsregisterauszug(Original, nicht älter als 3 Monate