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Taxigewerbe

Als Taxibetrieb gelten Betriebe, welche Spontanfahrten ohne vorgängige Bestellung durchführen und sich als Taxi bezeichnen wollen. Übrige Personentransporte (Limousinenfahrdienste, Uber usw.) gelten nicht als Taxibetriebe.

Taxibetriebe

Übrige Personentransporte (Limousinenfahrdienst, UBER)