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Steigerungsbedingungen
Steigerungsbedingungen für Fahrzeug-Versteigerung
- Das Mindestgebot pro Velo beträgt CHF 5.00. Der Steigerungsleiter behält sich vor, mit einem höheren Mindestgebot zu beginnen.
- Die Steigerung erfolgt bis CHF 50.00 in Schritten von CH 5.00. Ab CHF 50.00 in Schritten von CHF 10.00.
- Die bietende Person hat das Angebot klar und deutlich mit Handzeichen anzugeben.
- Der Zuschlag wird der meistbietenden Person nach dreimaligem Aufruf des höchsten Angebotes erteilt.
- Für Mängel wird keine Gewährleistung übernommen.
- Zuschlagspreis, Name und Adresse der erwerbenden Person werden protokolliert.
- Der Zuschlagpreis ist sofort bar zu bezahlen. Die Übergabe der ersteigerten Velos erfolgt erst nach Bezahlung des Zuschlagspreises.
- Die Velos sind von der erwerbenden Person nach Bezahlung des Zuschlagpreises mitzunehmen.
- Fahrzeuge werden deutlich unter Eurotax-Wert angesetzt.