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Verwertungswesen
Der Verwertungsdienst ist zuständig, um verschiedene Güter (nach Polizeigesetz sichergestellte Sachen, nach Strafprozessordnung beschlagnahmte und eingezogene Güter, Fahrnis aus Pfändungs- und Konkursmassen) aufzubewahren und zu verwerten. Auftraggeber sind die Betreibungs- und Konkursämter, die Polizei, die Statthalterämter sowie die Gerichte. Diese auftraggebenden Dienststellen erfassen die Güter in der gemeinsamen Datenbank und übergeben diese dem Verwertungsdienst, der sie inventarisiert und aufbewahrt.
Wird der Verwahrungsauftrag aufgehoben, so werden die Güter der berechtigten Person zurückgegeben oder es erfolgt die Verwertung. Die Güter werden entweder freihändig verkauft oder öffentlich oder im Internet versteigert. Die Mitarbeitenden der Verwaltung dürfen diese Güter nicht freihändig kaufen, jedoch können sie an den Versteigerungen teilnehmen und Sachen erwerben.