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Tipps vor der Reise
Eine gute Vorbereitung trägt wesentlich zum Erfolg einer Reise bei.
Beachten Sie folgende Punkte:
Ablaufdatum der Ausweise (Pass und/oder Identitätskarte) kontrollieren
- Bitte überprüfen Sie genug früh die Ablauffristen Ihrer Ausweise.
Grenzformalitäten
- Informieren Sie sich frühzeitig bei der Botschaft des Ziellandes über die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften.
Für Souvenirs und andere Waren, die Sie im Ausland kaufen, beachten Sie die schweizerischen Einreisefuhrbestimmungen der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV und des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Durch die Einhaltung der Einfuhrbedingungen des BLV wird verhindert, dass Tierseuchen (z.B. Tollwut, Maul- und Klauenseuche) eingeschleppt oder gesundheitsgefährdende Produkte eingeführt werden.
Zahlungs- und Transportmittel
- Klären Sie ab, welche Zahlungsmittel (Kreditkarten, akzeptierte Währungen etc.) verwendet werden können und ob Ein- und/oder Ausfuhrbeschränkungen bestehen. Auskunft erteilen Ihre Bank und die Botschaft des Ziellandes. Es kann auch nützlich sein, die Herausgeber Ihrer Kredit- und Maestrokarte über die Reise zu informieren um sicherzustellen, dass die Karten in den besuchten Ländern eingesetzt werden können.
- Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug reisen: Informieren Sie sich bei den Botschaften der Transit- und Zielländer über die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise. Seien Sie sich bewusst, dass Sie das Fahrzeug jeweils wieder ausführen oder verzollen müssen, sogar wenn es wegen eines irreparablen Schadens verschrottet werden muss. Klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, ob sie auch Schäden in den Transitländern und im Zielland deckt.
- Über die Sicherheit im Flugverkehr informiert das Bundesamt für Zivilluftfahrt.
- Wenn Sie eine Schiffsreise planen: In verschiedenen Regionen ist Piraterie verbreitet. Raubüberfälle können auf offenem Meer, in Küstengewässern oder in Häfen vorkommen und sich gegen Fischerboote, Handels- und Kreuzfahrtschiffe und Jachten richten. Das Internationale Maritime Bureau und die International Maritime Organisation informieren über Überfälle und gefährdete Gebiete.
Gesundheitliche Vorsichtsmassnahmen
- Arzt- und Krankenhauskosten können im Ausland wesentlich höher sein als in der Schweiz und müssen oft sofort bezahlt werden. Schliessen Sie eine Zusatzversicherung ab, falls Ihre Krankenkasse für die Kosten im Ferienland und für eine allfällige medizinische Heimschaffung nicht aufkommt.
- Tragen Sie in den EU- und EFTA-Ländern Ihre Europäische Krankenversicherungskarte auf sich; sie muss bei Arzt- und Krankenhausbehandlungen vorgewiesen werden.
- Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder einem Impfinstitut über gesundheitliche Risiken und Schutzmassnahmen. Beachten Sie auch das weltweit bestehende Risiko von HIV/AIDS.
- Führen Sie eine gut ausgerüstete Reiseapotheke mit, da in vielen Ländern gefälschte oder abgelaufene Medikamente im Umlauf sind. Mancherorts gelten allerdings besondere Vorschriften bezüglich betäubungsmittelhaltige Medikamente (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich vor der Abreise direkt bei der Botschaft des Ziellandes und konsultieren Sie die Internet-Seite von Swissmedic. Nehmen Sie die Medikamente in jedem Fall in der Originalverpackung mit (samt Verpackungsbeilage). Das erleichtert die Einreisekontrolle und ist wichtig, wenn im Ausland eine ärztliche Behandlung nötig wird.
Allgemein
- Es lohnt sich, eine umfassende Reiseversicherung abzuschliessen. Sie übernimmt z.B. in bestimmten Fällen die Kosten für Annullierungen oder Umbuchungen sowie Such- und Rettungskosten, wenn Ihnen etwas zustösst. Die Versicherung unterstützt Sie auch, wenn Ihnen im Ausland Geld und Ausweise gestohlen werden oder wenn Sie einen Unfall haben. Die Leistungen sind in den individuellen Verträgen geregelt. Achtung: In der Regel müssen Risikosportarten zusätzlich versichert werden.
- Erwägen Sie eine geführte (Gruppen-)Reise, wenn Sie mit einem Land nicht vertraut sind und dort schwierige Verhältnisse herrschen (Kriminalität, politische Lage, Verkehrsverbindungen etc.). Gute Reiseleiter kennen die lokalen Verhältnisse und können entsprechend reagieren.
- Mobiltelefone funktionieren nicht überall. Ihr Anbieter erteilt Auskunft über die Verwendung im Ausland.
- Satelittentelefone und funkferngesteuerte Drohnen dürfen in einigen Ländern nicht oder nur mit einer Bewilligung eingeführt werden. Die Botschaften der Zielländer erteilen Auskunft.
- Hinterlegen Sie bei Familienangehörigen und/oder Freunden einen Reiseplan, Kontaktadressen, Nummern von Reisedokumenten, Versicherungen etc. Zusätzlich können Sie sich auf itineris, der Online-Registrierung für Schweizerinnen und Schweizer auf Auslandreisen, registrieren. Wenn Sie unterwegs den Reiseplan ändern, aktualisieren Sie auch Ihre Online-Registrierung und informieren Sie jene Personen, die Ihren Reiseplan erhalten haben.
- Machen Sie sich anhand von Reiseliteratur und Medien ein Bild über die Verhältnisse in Ihrem Zielland.
Wehrpflichtige Doppelbürger, die in ihren zweiten Heimtastaat reisen
- In zahlreichen Ländern gilt eine allgmeine Wehrpflicht. Diese gilt auf für Doppelbürger. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, wird Doppelbürgern im wehrpflichtigen Alter empfohlen, sich frühzeitig bei der Botschaft ihres zweiten Heimatstaates über die genauen Bestimmungen zu erkundigen. Bescheinigungen über die in der Schweiz absolvierten Militärdienste oder die Erfüllung der Wehrpflicht in der Schweiz können beim Eidgenössichen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beantragt werden.
- Die Broschüre Wenn einer eine Reise tut enthält weitere Ratschläge für die Reisevorbereitung und Wissenswertes für unterwegs (erhältlich bei uns am Empfang).
Ausschluss der Haftung
- Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdige eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
- Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden in Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.