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Heirat / Personalien / Persönliches Erscheinen / Verlust
Heirat
Ausstellung von Ausweisen bei Heirat
Zukünftige Eheleute können maximal 60 Arbeitstage vor der Trauung einen Ausweis mit den nach der Trauung gültigen Personendaten beantragen. Der Ausweis kann der antragstellenden Person anlässlich der Trauung durch den/die Zivilstandsbeamten/in übergeben werden.
Die Bestätigung der Personendaten für eine Ausweisausstellung vor der Trauung (Ehevorbereitung) muss zum Termin zwingend mitgebracht werden.
Persönliches Erscheinen
Wer einen neuen Ausweis (Pass oder Kombi=Pass und Identitätskarte kombiniert) erhalten möchte, muss beim Passbüro Basel-Landschaft persönlich vorsprechen, um seine Identität nachzuweisen und seine biometrischen Daten erfassen zu lassen.
Minderjährige Kinder (unter 18 Jahre alt) müssen von einer sorgeberechtigten Person (gesetzlichen Vertretung) begleitet werden.
Von der persönlichen Erscheinungspflicht kann nur in Fällen schwerer körperlicher oder geistiger Gebrechen, mit Rücksprache mit dem Passbüro Basel-Landschaft, abgewichen werden.
Personalien werden geändert
Stimmen Daten (z.B. infolge Eheschliessung, Scheidung, Namensänderung) nicht mehr mit den Eintragungen im Ausweis überein, muss beim Passbüro Basel-Landschaft (Pass einzeln oder Pass und Identitätskarte im Kombi) oder bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde (Identitätskarte einzeln) unter Rückgabe des alten Ausweises ein neuer Ausweis beantragt werden.
Verlust
Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung. Der Verlust des Ausweises (Pass oder Identitätskarte) ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei anzuzeigen. Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss bei der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt. ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro oder der Polizei abzugeben. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.