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Prävention

Wer unbefugt Betäubungsmittel erlangt, besitzt oder gar verkauft, macht sich strafbar. Auch das Anbauen von Hanfkraut zur Gewinnung von Betäubungsmitteln ist verboten. Das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel findet in diesen Fällen Anwendung.

Jugendliche, welche zum ersten Mal wegen Cannabiskonsums bei der Jugendanwaltschaft verzeigt werden, erhalten bei der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft eine Vorladung zu einem Cannabis-Präventionskurs. Die Teilnahme an einem solchen Kurs ist verpflichtend, wird aber bei einer erfolgreichen Teilnahme im Urteil berücksichtigt. In Situationen, in denen der Substanzkonsum des Jugendlichen Ausmasse angenommen hat, der die weitere (Persönlichkeits-) Entwicklung gefährden könnte, kann die Jugendanwaltschaft den Jugendlichen die Weisung für verbindliche Abklärungsgespräche bei entsprechenden Fachstellen erteilen, allenfalls auch eine ambulante Therapie anordnen.