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Gewalt und Jugend

Unter dem Begriff "Jugendgewalt" versteht die Jugendanwaltschaft die Ausübung oder Androhung von körperlicher und/oder psychischer Gewalt durch eine oder mehrere minderjährige Personen gegenüber anderen Personen. Nebst Drohungen, Tätlichkeiten und Körperverletzungen gehört auch Vandalismus (mutwillige Sachbeschädigungen) dazu.
Festzustellen ist in den letzten Jahren - nicht nur im Kanton Basel-Landschaft - eine Tendenz zu eher jüngeren Tätern und zu einem massiveren Einsatz von Gewalt. Es wird eher weiter zugeschlagen, auch wenn das Opfer bereits am Boden liegt. Trotz diverser Statistiken können keine klaren Angaben darüber gemacht werden, ob die Jugendgewalt tatsächlich zugenommen hat. In Baselland wurden im letzten Jahrzehnt die Anstrengungen der Polizei im Jugendbereich erheblich verstärkt.
Erst mit einer Strafanzeige kann sich die Polizei und Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft mit den jugendlichen Tätern auseinandersetzen. Darum ist umso wichtiger: Wer beim Thema Jugendgewalt keine Anzeige erstattet, schont in erster Linie den Täter.
Mit der Anzeigeerstattung erhalten die Geschädigten/Opfer auch die notwendigen Informationen zum Opferhilfegesetz und werden auf Einwilligung hin auch an die entsprechende Fachstelle der Opferhilfe vermittelt.
Weiterführende Links und Informationen:
- Fachstelle Schweizerische Kriminalprävention SKP
- Informationsbroschüre der SKP "Jugend und Gewalt"
- Faltflyer der Polizei Basel-Landschaft "Gib Gewalt keine Chance"