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Opferhilfe

Das Opferhilfegesetz (SR 312.5) sieht konkrete Hilfeleistungen vor, wenn Sie oder Ihre Angehörigen (z.B. Ehegatte, LebenspartnerIn, Eltern, Kind oder Geschwister) 

  • erheblicher körperlicher oder psychischer Gewalt ausgesetzt waren oder sind (z.B. bei Körperverletzung, Tötungsdelikten, schwerer Bedrohung;
  • sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erlebt haben;
  • Opfer eines Verkehrsunfalls mit Körperverletzung geworden sind.

Weitere Informationen unter Opferhilfe beider Basel .