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Sprayereien

Sprayereien

Die Motive der jugendlichen Sprayer sind unterschiedlich. Nur in Einzelfällen geht es um klare politische Aussagen. Häufiger stecken Mutproben oder diffuse Protesthaltungen gegenüber den Eltern, den Erwachsenen oder der Gesellschaft überhaupt dahinter. Darüber hinaus geht es auch einfach um eine Steigerung des Selbstwertgefühls der Jugendlichen: Sie suchen nach Anerkennung in der Szene.

Das Besprayen von fremdem - öffentlichem oder privatem - Eigentum, wie z.B. Anlagen, Hauswänden, Brücken, Autos, Zügen etc. stellt eine Sachbeschädigung dar, welche strafbar ist. Manchmal kommt es vor, dass Wände oder Bauten mit Graffitis besprayt werden, welche fast schon als Kunstwerke angesehen werden können. Die Frage ‚Kunst oder Sachbeschädigung’ stellt sich aber nie! Graffiti sind allgegenwärtig und stellen in der Regel ein grosses und vor allem teures Ärgernis für den Eigentümer des betroffenen Objekts dar. Sie werden meist als blosse Schmiererei wahrgenommen. Auch wer nicht als „Writer“ an einem Graffiti beteiligt ist, sonder „nur“ zusieht oder Schmiere steht, macht sich strafbar.

Taggen Das Taggen (auch Kennzeichen) ist zu vergleichen mit Markieren, quasi "hier war ich". Solche Tags zieren heutzutage viele Wände. Die Schäden sind ebenfalls sehr hoch. Selbstverständlich ist diese Art ebenfalls als Sachbeschädigung strafbar.

Scratching Scratching hat ebenso nichts mit Kunst zu tun. Das Zerkratzen von Scheiben ist eine Sachbeschädigung und stellte eine weitere Form von Vandalismus dar.

Weitere nützliche Informationen sind in der Broschüre "Graffiti: Kunst oder Schmiererei" zu finden.