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Zeugen oder Mitwisser
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Zeuge/als Zeugin?
Als Zeuge einer strafbaren Handlung ist man verpflichtet, zu einer Zeugeneinvernahme zu erscheinen. Vor Beginn der Einvernahme wird man ausführlich über seine Rechte und Pflichten in Kenntnis gesetzt. Falls ein Aussageverweigerungsrecht vorliegt (z.B. wenn man mit den Tatverdächtigen verwandt ist) darf man die Aussage verweigern. Ansonsten ist man verpflichtet, auszusagen und die Wahrheit zu sagen. Für die Auslagen oder einen nachweisbaren Verdienstausfall kann man Zeugengeld beanspruchen. Eine falsche Zeugenaussage ist strafbar und stellt ein schwerwiegendes Delikt dar.
Mein Freund wird regelmässig von einer Gruppe von Jugendlichen bedroht, zusammengeschlagen. Er will dagegen jedoch nichts unternehmen. Wie soll ich mich verhalten?
Versuche deinen Freund zu ermuntern, sich einem Erwachsenen anzuvertrauen. Das können seine Eltern sein oder eine Lehrkraft der Schule. Man kann sich auch bei uns oder bei einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin des Jugenddienstes der Polizei Basel-Landschaft beraten lassen. Es ist sehr wichtig, dass gerade Gewaltvorfälle beanzeigt werden, damit weitere Taten verhindert werden können.