- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Jugendanwaltschaft
- Was wir tun
- Untersuchung
Untersuchung
Strafanzeige und Ermittlung der Polizei
Wird bei der Polizei oder der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft Strafanzeige erstattet oder ergibt sich sonst der Verdacht einer Straftat, nimmt die Polizei die Ermittlungen zum Sachverhalt bzw. zur Straftat auf. Dazu führt sie Erhebungen durch, sichert Sachbeweise und ermittelt die Tatverdächtigen. Je nach Deliktsschwere erstattet die Polizei der Jugendanwaltschaft Bericht, so dass gestützt auf diese oder allfällige weitere Erkenntnisse über die Eröffnung einer Strafuntersuchung sowie das Anordnen von Zwangsmassnahmen entschieden werden kann.
Strafuntersuchung
Die Strafuntersuchung wird durch den Untersuchungsbereich der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft unter Führung des zuständigen Jugendanwalts/der zuständigen Jugendanwältin geleitet. Aufgabe ist es in Zusammenarbeit mit der Polizei die verfügbaren Beweismittel zu erheben und die entsprechenden Ermittlungen und Untersuchungen vorzunehmen, um letztendlich abklären zu können, ob und welche Straftaten der beschuldigten Person vorzuwerfen sind. Die Jugendanwaltschaft ordnet hierbei, falls erforderlich, eine Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme von Deliktsgut und/oder Beweismitteln oder andere Zwangsmassnahmen an. Wo notwendig und erforderlich, kann die beschuldigte Person angehalten und festgenommen werden. Dabei kann die Jugendanwaltschaft selbstständig für die Dauer von sieben Tagen Untersuchungshaft anordnen, wobei sie eine allfällige Verlängerung der Untersuchungshaft vor Ablauf von sieben Tagen beim Zwangsmassnahmengericht zu beantragen hat. Bei Anordnung von Untersuchungshaft muss der beschuldigten Person spätestens nach 24 Stunden von Gesetzes wegen ein notwendiger bzw. amtlicher Verteidiger (Rechtsanwalt) bestellt werden.
Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft klären in Gesprächen mit den beschuldigten Personen, deren Eltern und weiteren Vertrauens- und Bezugspersonen die Familien-, Schul-, Ausbildungs- und/oder Berufsverhältnisse und die persönliche Situation der Kinder und Jugendlichen ab und erarbeiten Empfehlungen für den Abschluss des Verfahrens. In bestimmten Fällen kann die Jugendanwaltschaft die Begutachtung durch externe Fachärzte oder Psychologen anordnen. Die persönlichen Verhältnisse der beschuldigten Personen sind im Jugendstrafrecht eine wichtige Grundlage für den Entscheid über die geeignete Schutzmassnahme oder Strafe. Wo nötig, werden bereits vorsorglich ambulante oder stationäre Schutzmassnahmen verfügt. Dies im Hinblick auf eine allenfalls länger andauernde erzieherische oder therapeutische Intervention im Rahmen einer weiterführenden Platzierung (in einem Jugendheim) oder aber als kurzfristige Krisenintervention. Weiter steht der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft mit dem Electronic Monitoring (elektronische Fussfessel) ein wichtiges Mittel zur Verfügung, um strukturgebende Programme, wie z.B. das "Take Off", durchführen zu können.