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Leitbild
Die Jugendanwaltschaft ist untersuchende, richterliche und vollziehende Behörde. Sie ist für die Durchführung von Kinder- und Jugendstrafverfahren zuständig. Sie orientiert sich zur Erfüllung ihres jugendstrafrechtlichen Auftrags an folgendem Leitbild:
Jugendstrafrecht und Erziehung
Die Jugendanwaltschaft vertritt die geltende Rechtsordnung, welche das Handeln gegenüber straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen und deren Bezugspersonen sowie gegenüber Geschädigten und der Öffentlichkeit bestimmt und begrenzt.
Rechte und Würde aller Beteiligter und Parteien werden geachtet und geschützt.
Der Schutz der Öffentlichkeit soll gewahrt werden. Das Vermeiden strafbaren Verhaltens von Kindern und Jugendlichen ist das Ziel.
Die Jugendanwaltschaft ist den pädagogischen Zielsetzungen des Jugendstrafrechts besonders verpflichtet.
Fehlentwicklungen sollen möglichst frühzeitig erkannt und nach Möglichkeit aufgefangen werden.
Die Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen werden im Hinblick auf ihre Übernahme von Eigenverantwortung und Selbständigkeit gefördert.
Kinder und Jugendliche überschreiten auf dem Weg zum Erwachsenwerden Grenzen, sei es aus Leichtsinn, Langeweile oder einer aktuellen Lebenskrise. Oftmals spielt auch der Einfluss einer Gruppe eine Rolle. Nur bei wenigen Kindern und Jugendlichen sind Delikte Ausdruck einer schweren Entwicklungsstörung.
Rasch, spürbar, adäquat und sinnvoll
Die Entscheide und Strafbefehle (d.h. Urteile) sollen konsequent vollzogen und nachvollziehbar sein.
Die jugendstrafrechtlichen Sanktionen sollen einerseits Grenzen setzen und erzieherisch wirken.
Die Kinder und Jugendlichen sollen mit ihren Straftaten, deren Folgen und Tragweite konfrontiert werden. Eine aktive Auseinandersetzung mit dem deliktischen Verhalten wird gefördert.
Durch individuelle Förderung und Begleitung sollen die Kinder und Jugendlichen in ihren Fähigkeiten soweit gestärkt werden, dass sie sozial integriert und deliktfrei leben können.
Die Jugendanwaltschaft ist bemüht durch stützende Rahmenbedingungen sowie Präventionsaktivitäten nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
Kommunikation
Die Jugendanwaltschaft kommuniziert klar, verständlich und sachlich. Dabei wird insbesondere der Anspruch von Täterinnen und Tätern, Opfern und weiteren Beteiligten auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte ernst genommen.
Die Jugendanwaltschaft benachrichtigt die Beteiligten über den Stand der Verfahren, soweit und sofern ein berechtigter Anspruch besteht.
Die Öffentlichkeit wird sachlich und transparent über die Arbeit der Jugendanwaltschaft informiert. Die Erfahrungen der Jugendanwaltschaft stellen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gerne in Bezug auf Prävention und Aufklärung zur Verfügung.
Zusammenarbeit
Wichtig ist eine gute Vernetzung der Arbeit der Jugendanwaltschaft mit anderen Behörden, Fachstellen und Institutionen. Vernetzung setzt eine offene, unterstützende und gegenseitige Kommunikation voraus, soweit vom Gesetz zugelassen.
Ziel der Zusammenarbeit mit Institutionen und Behörden ist eine zielgerichtete Leistung und Wirkung zur optimalen Förderung der Ressourcen der Kinder und Jugendlichen sowie ihres Umfeldes.
Als Auftraggeberin erwartet die Jugendanwaltschaft von den mit dem Massnahmenvollzug betrauten Institutionen und Fachstellen eine professionelle sowie nach pädagogisch und therapeutisch anerkannten Grundsätzen ausgerichtete Leistung und Wirkung. Die Qualitätsprüfung wird durch die Jugendanwaltschaft im Einzelfall fortlaufend vorgenommen.