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27.04.2016
Änderungen in der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat in der Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Strafprozessordnung (EG StPO) Änderungen in der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft vor.
Im Sinne eines sachgerechten Ablaufs soll neu der jährliche Aufsichtsbericht der Fachkommission zuerst nur dem Auftraggeber, also dem Regierungsrat, zugestellt werden. In einem zweiten Schritt soll der Regierungsrat (Aufsichtsbehörde) dann den Landrat (Oberaufsichtsbehörde) unter Beilage des Inspektionsberichts der Fachkommission über die beschlossenen Massnahmen informieren. Bisher erhielten Regierungsrat und die landrätliche Justiz- und Sicherheitskommission den Aufsichtsbericht jeweils gleichzeitig.
Zusammensetzung der Fachkommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hatte 2014 festgestellt, dass in der Fachkommission von Gesetzes wegen mit zwei Strafgerichtspräsidenten eigentlich «Kunden» der Staatsanwaltschaft (Stawa) sitzen, welche die Arbeit der Stawa zugleich beaufsichtigen sollen. Zitat aus der Landratsvorlage: «Mitspieler auf dem Feld werden zu Assistenz-Schiedsrichtern.» Im Zuge der Revision des EG StPO hatte der Regierungsrat dieses Modell zur Diskussion gestellt. Die breit angelegte Vernehmlassung zeigte aber, dass man offenbar an diesem Modell festhalten möchte. Der Regierungsrat respektiert diesen Willen, auch wenn er aus Gründen der Konsequenz die von der GPK unterstützte Variante bevorzugt, dass kein Strafgerichtspräsident zugleich die Stawa beaufsichtigen sollte. Dieses Modell würde Rollenkonflikte zwischen Richter- und Aufsichtsfunktion von vornherein vermeiden.
Für Rückfragen
Stephan Mathis, Generalsekretär, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 57 02
Im Sinne eines sachgerechten Ablaufs soll neu der jährliche Aufsichtsbericht der Fachkommission zuerst nur dem Auftraggeber, also dem Regierungsrat, zugestellt werden. In einem zweiten Schritt soll der Regierungsrat (Aufsichtsbehörde) dann den Landrat (Oberaufsichtsbehörde) unter Beilage des Inspektionsberichts der Fachkommission über die beschlossenen Massnahmen informieren. Bisher erhielten Regierungsrat und die landrätliche Justiz- und Sicherheitskommission den Aufsichtsbericht jeweils gleichzeitig.
Zusammensetzung der Fachkommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hatte 2014 festgestellt, dass in der Fachkommission von Gesetzes wegen mit zwei Strafgerichtspräsidenten eigentlich «Kunden» der Staatsanwaltschaft (Stawa) sitzen, welche die Arbeit der Stawa zugleich beaufsichtigen sollen. Zitat aus der Landratsvorlage: «Mitspieler auf dem Feld werden zu Assistenz-Schiedsrichtern.» Im Zuge der Revision des EG StPO hatte der Regierungsrat dieses Modell zur Diskussion gestellt. Die breit angelegte Vernehmlassung zeigte aber, dass man offenbar an diesem Modell festhalten möchte. Der Regierungsrat respektiert diesen Willen, auch wenn er aus Gründen der Konsequenz die von der GPK unterstützte Variante bevorzugt, dass kein Strafgerichtspräsident zugleich die Stawa beaufsichtigen sollte. Dieses Modell würde Rollenkonflikte zwischen Richter- und Aufsichtsfunktion von vornherein vermeiden.
Für Rückfragen
Stephan Mathis, Generalsekretär, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 57 02