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29.10.2015
Aufsicht über Staatsanwaltschaft soll optimiert werden
Der Regierungsrat startet eine Vernehmlassung zur Überarbeitung des kantonalen Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Strafprozessordnung (EG StPO). Der Landrat und die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hatten dies dem Regierungsrat empfohlen, nachdem die GPK
die Abläufe der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft durch den Regierungsrat und die Inspektionstätigkeit der Fachkommission über einen längeren Zeitraum untersucht hatte.
Diese Vernehmlassungsvorlage befasst sich mit verschiedenen Fragen des heute geltenden Aufsichtsmodells. Massgebend dafür sind die Empfehlungen der GPK beziehungsweise des Landrats. Aufgrund der zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse werden verschiedene gesetzliche Anpassungen zur Optimierung des geltenden Aufsichtsmodelles vorgeschlagen. In den Grundzügen soll das Aufsichtsmodell jedoch nicht geändert werden. Zusammensetzung der Fachkommission soll neu geregelt werden Neu soll der Regierungsrat dem Landrat Kandidatinnen und Kandidaten für alle drei Mitglieder der Fachkommission vorschlagen. Der Landrat wäre jedoch nicht an die Wahlvorschläge des Regierungsrats gebunden und könnte eigene Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Zudem soll der Aufsichtsbericht der Fachkommission nicht mehr zeitgleich mehreren Adressaten zugestellt werden, sondern zuerst dem Auftraggeber, also dem Regierungsrat. Kompetenz der Untersuchungsbeauftragten soll geregelt werden Des Weiteren wird eine gesetzliche Regelung der Kompetenz von Untersuchungs-beauftragten vorgeschlagen. Auch die Sachbearbeitung zum Erlass von Strafbefehlen im Bereich von Übertretungen soll im EG StPO geregelt werden. Anlass für die vorgeschlagene Gesetzesregelung ist ein entsprechender Beschluss des Kantonsgerichts vom Juni 2015. Überarbeitung EG StPO sinnvoll Das Aufsichtsmodell für die Staatsanwaltschaft ist bereits seit 2011 in Kraft. Aus der Praxis liegen mittlerweile substanzielle Erfahrungen und Erkenntnisse vor und es ist deshalb richtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen von § 5 EG StPO überprüft und wo nötig und sinnvoll angepasst werden. Auf diese Weise wird der Prüfungsauftrag des Landrats vom 13. November 2014 umgesetzt. Für Rückfragen: Stephan Mathis, Generalsekretär der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 02
Diese Vernehmlassungsvorlage befasst sich mit verschiedenen Fragen des heute geltenden Aufsichtsmodells. Massgebend dafür sind die Empfehlungen der GPK beziehungsweise des Landrats. Aufgrund der zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse werden verschiedene gesetzliche Anpassungen zur Optimierung des geltenden Aufsichtsmodelles vorgeschlagen. In den Grundzügen soll das Aufsichtsmodell jedoch nicht geändert werden. Zusammensetzung der Fachkommission soll neu geregelt werden Neu soll der Regierungsrat dem Landrat Kandidatinnen und Kandidaten für alle drei Mitglieder der Fachkommission vorschlagen. Der Landrat wäre jedoch nicht an die Wahlvorschläge des Regierungsrats gebunden und könnte eigene Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Zudem soll der Aufsichtsbericht der Fachkommission nicht mehr zeitgleich mehreren Adressaten zugestellt werden, sondern zuerst dem Auftraggeber, also dem Regierungsrat. Kompetenz der Untersuchungsbeauftragten soll geregelt werden Des Weiteren wird eine gesetzliche Regelung der Kompetenz von Untersuchungs-beauftragten vorgeschlagen. Auch die Sachbearbeitung zum Erlass von Strafbefehlen im Bereich von Übertretungen soll im EG StPO geregelt werden. Anlass für die vorgeschlagene Gesetzesregelung ist ein entsprechender Beschluss des Kantonsgerichts vom Juni 2015. Überarbeitung EG StPO sinnvoll Das Aufsichtsmodell für die Staatsanwaltschaft ist bereits seit 2011 in Kraft. Aus der Praxis liegen mittlerweile substanzielle Erfahrungen und Erkenntnisse vor und es ist deshalb richtig, dass die gesetzlichen Bestimmungen von § 5 EG StPO überprüft und wo nötig und sinnvoll angepasst werden. Auf diese Weise wird der Prüfungsauftrag des Landrats vom 13. November 2014 umgesetzt. Für Rückfragen: Stephan Mathis, Generalsekretär der Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 02