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17.08.2016
Aufträge vom Regierungsrat an die Staatsanwaltschaft
Der Regierungsrat hat vom Bericht 2014/2015 der Fachkommission Aufsicht über die Staatsanwaltschaft Kenntnis genommen und der Staatsanwaltschaft Aufträge zur Umsetzung erteilt: Es handelt sich im Einzelnen um die Form der Protokollierung und Dokumentierung von aussergewöhnlichen Todesfällen sowie die Sicherstellung der persönlichen Fallbearbeitung durch die Leitenden Staatsanwälte und Staatsanwältinnen.
Wie schon in den Jahren zuvor verlangt die Fachkommission, dass die Leitungsebene der Staatsanwaltschaft ausgewählte Fälle persönlich bearbeitet. Der Regierungsrat erwartet, dass alle Leitenden Staatsanwälte und Staatsanwältinnen neben ihren primären Führungsaufgaben weiterhin in ausgewählten Fällen die Strafuntersuchung führen und die Anklage vor Gericht vertreten, bzw. die ihnen zugewiesenen Verfahren zum Abschluss bringen.
Vollständige Dokumentierung und Protokollierung bei aussergewöhnlichen Todesfällen
Im Zusammenhang mit aussergewöhnlichen Todesfällen fordert die Fachkommission, dass die Staatsanwaltschaft lückenlos dokumentiert, welche Informationen von und bei wem eingeholt wurden und wie welche Entscheide zustande gekommen sind. Der Regierungsrat unterstreicht seinerseits die Bedeutung von vollständigen Protokollen und Verfahrensakten gemäss Strafprozessordnung. Bei aussergewöhnlichen Todesfällen geht der Regierungsrat davon aus, dass bei noch ausführlicherer Dokumentierung und Protokollierung besser nachvollziehbar ist, welche Gründe zum Entscheid betreffend Freigabe des Leichnams oder einer Obduktion geführt haben. Die Staatsanwaltschaft hat eine entsprechende Weisung angekündigt. Zurzeit erarbeitet die Staatsanwaltschaft im Sinne eines zusätzlichen Arbeitsinstruments gemeinsam mit dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) auch eine Checkliste, welche die IRM-Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft vor Ort unterstützen wird. Der Regierungsrat weist die Staatsanwaltschaft an, diese Massnahmen lückenlos umzusetzen.
Überprüfung des Personalbestands
Der Regierungsrat begrüsst das Vorhaben der Sicherheitsdirektion, die Personaldotation zu überprüfen. Spätestens bis Ende Jahr werden die Ergebnisse dieser Abklärungen, welche bereits eingeleitet wurden, vorliegen. In ihrem Bericht empfiehlt auch die Fachkommission, eine umfassende Überprüfung der Personalressourcen vorzunehmen.
Ebenso hat der Regierungsrat seine Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht 2014/2015 der Jugendanwaltschaft beschlossen.
Dank an die Mitarbeitenden
Der Regierungsrat dankt den Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft für ihren engagierten und kompetenten Einsatz.
Dokumente
> Tätigkeitsbericht 2014/2015 zur Staatsanwaltschaft vom 13. Juni 2016
> Stellungnahme des Regierungsrates vom 16. August 2016
> Tätigkeitsbericht 2014/2015 zur Jugendanwaltschaft vom 13. Juni 2016
> Stellungnahme des Regierungsrates vom 16. August 2016
Für Rückfragen
Stephan Mathis, Generalsekretär, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 57 02
Wie schon in den Jahren zuvor verlangt die Fachkommission, dass die Leitungsebene der Staatsanwaltschaft ausgewählte Fälle persönlich bearbeitet. Der Regierungsrat erwartet, dass alle Leitenden Staatsanwälte und Staatsanwältinnen neben ihren primären Führungsaufgaben weiterhin in ausgewählten Fällen die Strafuntersuchung führen und die Anklage vor Gericht vertreten, bzw. die ihnen zugewiesenen Verfahren zum Abschluss bringen.
Vollständige Dokumentierung und Protokollierung bei aussergewöhnlichen Todesfällen
Im Zusammenhang mit aussergewöhnlichen Todesfällen fordert die Fachkommission, dass die Staatsanwaltschaft lückenlos dokumentiert, welche Informationen von und bei wem eingeholt wurden und wie welche Entscheide zustande gekommen sind. Der Regierungsrat unterstreicht seinerseits die Bedeutung von vollständigen Protokollen und Verfahrensakten gemäss Strafprozessordnung. Bei aussergewöhnlichen Todesfällen geht der Regierungsrat davon aus, dass bei noch ausführlicherer Dokumentierung und Protokollierung besser nachvollziehbar ist, welche Gründe zum Entscheid betreffend Freigabe des Leichnams oder einer Obduktion geführt haben. Die Staatsanwaltschaft hat eine entsprechende Weisung angekündigt. Zurzeit erarbeitet die Staatsanwaltschaft im Sinne eines zusätzlichen Arbeitsinstruments gemeinsam mit dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) auch eine Checkliste, welche die IRM-Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft vor Ort unterstützen wird. Der Regierungsrat weist die Staatsanwaltschaft an, diese Massnahmen lückenlos umzusetzen.
Überprüfung des Personalbestands
Der Regierungsrat begrüsst das Vorhaben der Sicherheitsdirektion, die Personaldotation zu überprüfen. Spätestens bis Ende Jahr werden die Ergebnisse dieser Abklärungen, welche bereits eingeleitet wurden, vorliegen. In ihrem Bericht empfiehlt auch die Fachkommission, eine umfassende Überprüfung der Personalressourcen vorzunehmen.
Ebenso hat der Regierungsrat seine Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht 2014/2015 der Jugendanwaltschaft beschlossen.
Dank an die Mitarbeitenden
Der Regierungsrat dankt den Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft für ihren engagierten und kompetenten Einsatz.
Dokumente
> Tätigkeitsbericht 2014/2015 zur Staatsanwaltschaft vom 13. Juni 2016
> Stellungnahme des Regierungsrates vom 16. August 2016
> Tätigkeitsbericht 2014/2015 zur Jugendanwaltschaft vom 13. Juni 2016
> Stellungnahme des Regierungsrates vom 16. August 2016
Für Rückfragen
Stephan Mathis, Generalsekretär, Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 57 02