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Inspektionsbericht der Fachkommission Aufsicht über die Jugendanwaltschaft mit Empfehlungen
Der Regierungsrat stellt erfreut fest, dass die Fachkommission gemäss ihren Ausführungen im Inspektionsbericht einen guten Eindruck der Jugendanwaltschaft gewinnen konnte. Die Fachkommission ihrerseits hält in ihrem Bericht fest, dass die Jugendanwaltschaft (Juga) über grundsätzlich funktionierende Strukturen verfügt. Die Kommission habe im Rahmen ihrer Inspektion Mitarbeitende angetroffen, die sich mit viel Herzblut und Engagement für die betrieblichen Interessen sowie insbesondere auch diejenigen der verfahrensbetroffenen Jugendlichen einsetzen. Zur weiteren Verbesserung der Juga hat die Fachkommission drei Empfehlungen erlassen. Die Juga und die Sicherheitsdirektion müssen dem Regierungsrat über die Umsetzung dieser Empfehlungen berichten.
Die Fallbelastung der Jugendanwaltschaft habe sich in den letzten Jahren bei einer hohen bis sehr hohen Auslastung eingependelt, schreibt die Fachkommission in ihrem Bericht. Neue Kriminalitätsformen wie Drogenkriminalität, Hooliganismus oder Cybermobbing erfordern von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine hohe Sensibilität für aktuelle Phänomene und eine entsprechende Adaptionsfähigkeit und Flexibilität.
Um der konstant hohen Fallbelastung, der zunehmenden Komplexität der einzelnen Verfahren sowie ganz grundsätzlich den neuen Phänomenen im Bereich der Jugendkriminalität zu begegnen, sei eine Erhöhung der personellen Ressourcen der Jugendanwaltschaft nach Auffassung der Fachkommission auf die Dauer unumgänglich.
Drei Empfehlungen
Um mit den zurzeit vorhandenen Ressourcen möglichst effizient umzugehen, empfiehlt die Fachkommission eine zeitgemässere Führungsstruktur. Weiter empfiehlt die Fachkommission die Prüfung eines jährlichen Geschäftsberichtes im Sinne einer Jahresbilanz bzw. eines Tätigkeitsberichts. Diesen Empfehlungen stehen sowohl der Regierungsrat wie die Jugendanwaltschaft positiv gegenüber.
Fachkommission zur Unterstützung des Regierungsrats
Nach Paragraf 9 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JstPO) beaufsichtigt der Regierungsrat die Jugendanwaltschaft. Der Regierungsrat zieht zur Ausübung seiner Aufsicht eine Fachkommission bei. Diese führt von sich aus oder im Auftrag des Regierungsrats Inspektionen durch und berichtet sowohl dem Regierungsrat als auch der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit.
> Inspektionsbericht Jugendanwaltschaft
> Fachkommission Inspektionsbericht (Regierungsratsbeschluss)