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Personalbestand der Staatsanwaltschaft soll überprüft werden
Der Regierungsrat hat vom Tätigkeitsbericht der Fachkommission Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Kenntnis genommen und ersucht die Staatsanwaltschaft, die Anträge - wo noch nicht geschehen - umzusetzen beziehungsweise deren Umsetzung zu prüfen und per Ende Jahr Bericht zu erstatten. Daneben soll auch der Personalbestand der Staatsanwaltschaft vertieft überprüft werden. Der ehemalige leitende Zürcher Oberstaatsanwalt Dr. Andreas Brunner hatte sich im Auftrag des Regierungsrates 2016 parallel zur Fachkommission neben weiteren strukturellen Fragen ebenfalls mit diesem Thema auseinandergesetzt.
Knapp sechs Jahre nach Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung und der neuen Organisation der Strafverfolgungsbehörden im Kanton Basel-Landschaft erachtete es der Regierungsrat als sinnvoll und notwendig, die Abläufe, die Organisation, die Schnittstellen und daraus abgeleitet die Personaldotierung bei der Staatsanwaltschaft auch extern überprüfen zu lassen. Mit dieser Überprüfung beauftragte der Regierungsrat Dr. Andreas Brunner, den ehemaligen Zürcher Oberstaatsanwalt. Dieser kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass eine Über- oder Unterdotierung der Baselbieter Staatsanwaltschaft zurzeit nicht festgestellt werden könne, diese insgesamt „ordentlich“ aufgestellt und somit dringender Handlungsbedarf nicht gegeben sei. Hingegen wird die Staatsanwaltschaft seine Empfehlungen grösstenteils umsetzen, wo sie nicht schon Handlungsstandard sind.
Fachkommission für Überprüfung
Die Sicherheitsdirektion sieht im Aufgaben- und Finanzplan für das Jahr 2019 bei der Staatsanwaltschaft einen Abbau von vier Stellen vor. Deshalb folgt der Regierungsrat der Empfehlung der Fachkommission, die Personaldotierung und damit auch die Schnittstellen zu überprüfen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretungen der Fachkommission Aufsicht Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft, der Staatsanwaltschaft, der Polizei Basel-Landschaft und der Sicherheitsdirektion soll die Rahmenbedingungen für eine solche Analyse prüfen und bis Ende 2017 dem Regierungsrat einen Projektantrag unterbreiten.
Dank an Fachkommission, Staatsanwaltschaft und Dr. Andreas Brunner
Die Fachkommission hat den Regierungsrat darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich die Mitglieder der Fachkommission nicht mehr zur Wiederwahl stellen werden. Der Regierungsrat dankt der Fachkommission für die geleistete Arbeit. Ein ebensolcher Dank geht auch an die Staatsanwaltschaft und an Dr. Andreas Brunner.
Links zu:
- Regierungsratsbeschluss zum Tätigkeitsbericht 2016 der Fachkommission Aufsicht zur Staatsanwaltschaft
- Tätigkeitsbericht 2016 der Fachkommission Aufsicht zur Staatsanwaltschaft
- Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zum Tätigkeitsbericht 2016 der Fachkommission
- Regierungsratsbeschluss zum Bericht Dr. Andreas Brunner
- Bericht Dr. Andreas Brunner
- Regierungsratsbeschluss zum Tätigkeitsbericht 2016 der Fachkommission Aufsicht zur Jugendanwaltschaft
- Tätigkeitsbericht 2016 der Fachkommission Aufsicht zur Jugendanwaltschaft