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Einbürgerungen neu beim Amt für Migration
Der Regierungsrat hat die organisatorische Eingliederung des Bürgerrechtswesens im Amt für Migration beschlossen. Die für Einbürgerungen zuständige Abteilung befand sich bisher bei der Zivilrechtsverwaltung. Mit dieser Strukturbereinigung erzielt die Sicherheitsdirektion hohe fachliche und personelle Synergien. Elf Kantone kennen diese Organisationsform bereits.
Die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger steht am Ende eines langen Integrationsprozesses. Die betroffenen Personen werden ab ihrer Einreise auf dem Weg über die sprachliche, wirtschaftliche und kulturelle Eingliederung in die hiesige Gesellschaft zum Niederlassungsrecht vom Amt für Migration begleitet. Lediglich das Einbürgerungsverfahren war bisher bei der Zivilrechtsverwaltung angesiedelt.
Grosser Nutzen – hohe Synergien
Im Auftrag des Sicherheitsdirektors Isaac Reber hat eine Arbeitsgruppe mögliche Optimierungen der Organisation und der Prozesse analysiert. Die Studie kam zum Schluss, dass eine künftige organisatorische Angliederung des Einbürgerungswesens im Amt für Migration den grössten Nutzen für den Kanton und für seine Einwohnerinnen und Einwohner bringen wird. Dadurch können hohe fachliche und personelle Synergien erzielt werden: Die ausländer- und einbürgerungsrechtlichen Prozessabläufe bei der Überprüfung der Integration der betroffenen Ausländerinnen und Ausländern werden vereinigt und vereinheitlicht. Die Verfahrensabwicklung wird einfacher, weil künftig alle massgebenden Informationen und Dokumente in derselben Dienststelle vorhanden und nutzbar sind. Eine derartige Organisationsform findet sich heute bereits in elf Kantonen.
Neues „Amt für Migration und Bürgerrecht“ (AFMB) ab 1. Januar 2019
Mit den neuen Strukturen wird die Abteilung Bürgerrechtswesen ab 1. Januar 2019 beim umbenannten „Amt für Migration und Bürgerrecht“ eingegliedert. Um für die Einwohnerinnen und Einwohner für alle Belange des Bürgerrechtswesens eine einheitliche Kontaktstelle zu gewährleisten, wird ab diesem Zeitpunkt auch die Erteilung des Kantonsbürgerrechts vom Amt für Migration und Bürgerrecht bearbeitet sowie die Aufnahme von Kantonsbürgern in ein weiteres Baselbieter Bürgerrecht begleitet. Der Standort der Abteilung Bürgerrecht befindet sich ab 1. Januar 2019 an der Parkstrasse 3 in 4402 Frenkendorf.