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Basel-Landschaft präzisiert: Taxi ist nur noch ein Taxi, wenn als solches bewilligt
Der Regierungsrat gibt eine Revision des Taxigesetzes in die Vernehmlassung, welche zum Ziel hat, dessen Geltungsbereich zu präzisieren. So soll neu nur noch als Taxi gelten, was effektiv als Taxi tätig ist, also «Kundschaft ohne vorangegangene Bestellung insbesondere an öffentlich zugänglichen Stellen» aufnimmt. Wer hingegen nur Kundinnen und Kunden auf Bestellung transportiert (Limousinen, Uber oder ähnliches), fällt nicht mehr in den Geltungsbereich des Taxigesetzes und gilt entsprechend auch nicht mehr als Taxi. Für beide Formen gelten aber weiterhin die Bestimmungen über den berufsmässigen Personentransport: Es müssen sowohl Fahrtenschreiber wie auch die entsprechenden Einträge in den Fahr- und Führerausweisen vorhanden sein. Mit der Revision setzt der Regierungsrat eine Motion aus dem Landrat um.