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17.03.2015
Berichte Fachkommissionen Staatsanwaltschaft/Jugendanwaltschaft
Umsetzung Berichte Fachkommission Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft
Der Regierungsrat hat die Berichte der Fachkommission Aufsicht Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft 2013 zur Kenntnis genommen. Er stellt mit Befriedigung fest, dass die Fachkommission der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausstellt. Die Fachkommission stellt dem Regierungsrat als Aufsichtsbehörde einige Anträge betreffend die Staatsanwaltschaft.
Aus den Berichten der Fachkommission geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft im Geschäftsjahr 2013 qualifizierte Arbeit geleistet haben. Bei der Staatsanwaltschaft fällt auf, dass zwar ein grosser Teil der Altlasten abgearbeitet wurde, jedoch bei diversen Fällen möglicherweise das Beschleunigungsgebot ohne plausible Erklärung verletzt wurde.
Der Regierungsrat erteilt nach der Kenntnisnahme des Fachkommissionsberichtes im Wesentlichen folgende Aufträge:
Der Regierungsrat hat die Berichte der Fachkommission Aufsicht Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft 2013 zur Kenntnis genommen. Er stellt mit Befriedigung fest, dass die Fachkommission der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausstellt. Die Fachkommission stellt dem Regierungsrat als Aufsichtsbehörde einige Anträge betreffend die Staatsanwaltschaft.
Aus den Berichten der Fachkommission geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft im Geschäftsjahr 2013 qualifizierte Arbeit geleistet haben. Bei der Staatsanwaltschaft fällt auf, dass zwar ein grosser Teil der Altlasten abgearbeitet wurde, jedoch bei diversen Fällen möglicherweise das Beschleunigungsgebot ohne plausible Erklärung verletzt wurde.
Der Regierungsrat erteilt nach der Kenntnisnahme des Fachkommissionsberichtes im Wesentlichen folgende Aufträge:
- Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, die Schnittstelle zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Straf- und Massnahmenvollzug zu überprüfen, um den regelmässigen Datenabgleich sicherzustellen.
- Der Regierungsrat hält fest, dass die Leitungsebene der Staatsanwaltschaft bereits in unterschiedlichem Umfang Fälle selbst bearbeitet hat. Sie wird beauftragt, weiterhin in Umsetzung von § 7 Buchstabe d des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung ausgewählte Fälle selbst zu bearbeiten und zum Fallabschluss zu bringen.
- Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, den durch die Leitungsebene der Staatsanwaltschaft geleisteten Kontrollaufwand zu reduzieren.
- Gegenüber geheim überwachten Personen, bei denen die Mitteilung nach Artikel 279 StPO in der Vergangenheit auf andere Weise erfolgt ist als durch im formellen Ablauf vorgesehen, sind nochmals mittels standardisierter Vorlagen über die erfolgten Massnahmen zu informieren.
- Der Regierungsrat hat die Staatsanwaltschaft beauftragt, ihm bis zum 31. Juli dieses Jahres über die Erfüllung des letzten Auftrages zu berichten. Zur Jugendanwaltschaft stellte die Fachkommission dem Regierungsrat keine Anträge.