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Bestände im Zivilschutz sichern
Der Regierungsrat hat dem Landrat eine Teilrevision zum kantonalen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz überwiesen. Er beantragt eine Übergangsbestimmung, um den Zivilschutz neu zu organisieren und so die Bestände während fünf Jahren zu sichern.
Das totalrevidierte Bundesgesetz über den Bevölkerungs- und Zivilschutz sieht eine zeitliche Verkürzung der Dienstpflicht im Zivilschutz vor. Dies hat zur Folge, dass die Bestände des Zivilschutzes im Kanton Basel-Landschaft um rund einen Viertel verkleinert würden. Mit dem geringeren Bestand an Zivilschutzpflichtigen ist die Aufgabenerfüllung gefährdet. Um dies zu verhindern, beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine Übergangsbestimmung, die es erlaubt, die Bestände während fünf Jahren im bisherigen Umfang weiterzuführen. Diese Zeit soll genutzt werden, den Zivilschutz neu zu organisieren.