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Beurkundung und Beglaubigung neu elektronisch
Der Regierungsrat schickt die Änderung des Notariatsgesetzes betreffend die elektronische Beurkundung und elektronische Beglaubigung in die Vernehmlassung. Die Notarinnen und Notare des Kantons Basel-Landschaft sollen elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen erstellen können.
Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der elektronischen Beurkundung hat der Bundesrat die Anfang 2012 in Kraft getretene Verordnung über die Erstellung öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) in verschiedenen Punkten angepasst. Die totalrevidierte Verordnung ist auf den 1. Februar 2018 in Kraft getreten.
Die Einführung elektronischer Urkunden und elektronischer Beglaubigungen steht im Ermessen der Kantone, fördert aber den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Grundbuch und dem Handelsregister. Mit der vorliegenden Revision sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit notarielle Urkunden in vollständig elektronischer Form bei diesen Behörden eingereicht werden können. Die weitere Bearbeitung und Archivierung können damit beschleunigt und sicherer gemacht werden.
Mit diesem weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung können sich die Notariate und die Registerbehörden des Kantons zu agilen Dienstleistungsorganisationen entwickeln, die den Anforderungen des technologischen Wandels gerecht werden und mit künftigen Entwicklungen Schritt halten können.