Der Gesetzesentwurf orientiert sich am revidierten Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Hooligankonkordat). Der Kanton Basel-Landschaft ist dem ursprünglichen Konkordat beigetreten, der Landrat hat aber den Beitritt zum revidierten/erweiterten Konkordatsentwurf der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) von 2012 abgelehnt. Im Rahmen der Beratungen beauftragte der Landrat den Regierungsrat, einen Teil der Konkordatsrevision, nämlich die Bewilligungspflicht, autonom aufzunehmen. Dieser Auftrag soll mit der beiliegenden Vorlage erfüllt werden.
vgl. Aktuelle Vernehmlassungen