Die Regierungen beider Basel haben den Leistungsvertrag mit der „Gemeinsamen Opferhilfe beider Basel“ den tatsächlichen Umständen angepasst. So wird der Pauschalbeitrag für den Kernauftrag gemäss Opferhilfegesetz um 65‘000 Franken (je hälftig 32‘500 Franken für Basel-Landschaft und Basel-Stadt) erhöht. Diese Erhöhung hat ihre Gründe hauptsächlich in den gestiegenen Fallzahlen bei der Beratung gefährdeter Personen nach Wegweisung bei häuslicher Gewalt und im höheren Aufwand in der allgemeinen Beratung.
Zudem wird der separate Leistungsauftrag für Opferhilfeberatungen in Liestal verlängert und vom Kanton Basel-Landschaft mit unverändert 50‘000 Franken abgegolten.