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21.06.2016
Die Sommerferien stehen vor der Tür – Sicher unterwegs und zuhause
Mit dem «Bündelidaag» beginnt in rund zwei Wochen die Sommerferienzeit. Um die Ferienzeit geniessen zu können, gilt es einige Tipps vor und während der Reise zu beachten. Die Kantonspolizei Basel-Stadt, die Polizei Basel-Landschaft und die Schweizer Grenzwache in Basel mahnen zur Vorsicht und rufen einige Verhaltenstipps zur Einbruch- und Diebstahlprävention in Erinnerung. Das Einwohneramt des Kantons Basel-Stadt und das Passbüro Basel-Landschaft stehen bei Fragen zu Ausweisdokumenten mit Rat und Tat zur Seite.
Die Ferien beginnen schon mit der Vorbereitung: Ein kurzer Blick in den Pass oder auf die Identitätskarte gibt Auskunft, ob diese noch gültig sind. Kurz vor der Ferienzeit werden die Termine für eine Neuausstellung von Pass oder Identitätskarte bei den zuständigen Stellen rar. Solche Termine können im Internet unter www.schweizerpass.ch oder telefonisch über 061 267 41 00 (Einwohneramt Basel-Stadt) oder 061 552 58 69 (Passbüro in Liestal) vereinbart werden. Gleiches gilt für Identitätskartenanträge bei den Gemeinden: Eine rechtzeitige Vorsprache ist empfehlenswert. Für die Zustellung der neuen Dokumente nach der persönlichen Vorsprache am Schalter müssen zehn Arbeitstage eingerechnet werden.
Wenn es schnell gehen muss, stellt das Passbüro im Spiegelhof und die Passbüro in Liestal gleichentags provisorische Pässe (Notpässe) aus. Bei diesen gilt es die Kosten (Ausstellung im Passbüro 100 Franken, Ausstellung durch die Notpassstelle bei der Schweizer Grenzwache im Euroairport 150 Franken) und besondere Gültigkeit zu beachten.
Abhängig von der Reisedestination, kann vom Einreisestaat ein Visum oder ein biometrischer Pass verlangt werden. Einige Länder verlangen, dass das Reisedokument ab Abreisedatum noch mindestens sechs Monate gültig ist. Über die an der Zieldestination geltenden Einreisebestimmungen geben die Vertretungen des jeweiligen Landes Auskunft.
Zollvorschriften beachten – Finger weg von verbotenen Gegenständen
Ferienreisende benötigen nicht nur gültige Reisedokumente. Die Schweizer Grenzwache in Basel fordert sie auch auf, die in- und ausländischen Zollvorschriften zu beachten. Diese können sich voneinander unterscheiden und eine gute Vorbereitung vermeidet Probleme beim Grenzübertritt mit Waren an den Landesgrenzen. Die aktuellen Schweizer Zollverschriften können im Internet unter www.zoll.admin.ch unter der Rubrik «Auskünfte für Private» eingesehen werden. Kurz das Wichtigste: Pro Person und Tag dürfen im Reiseverkehr Waren im Wert von maximal 300 Franken aus dem Ausland abgabenfrei in die Schweiz mitgebracht werden. Dabei gilt es zu beachten, dass es für Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabakwaren mengenmässige Beschränkungen gibt. Deshalb empfiehlt der Schweizer Zoll bei Unsicherheiten am Flughafen stets den roten Durchgang zu wählen. Dort besteht die Möglichkeit, Waren anzumelden. Im Strassenverkehr gibt es bei besetzten Grenzübergangen die Möglichkeit die Waren beim Grenzwächter anzumelden und bei nicht besetzten Passagen die Selbstanmeldung an den Anmeldeboxen durchzuführen.
Bei der Einfuhr von Pflanzen, Tierprodukten und Tieren gelten besondere Bestimmungen. Teilweise sind diese aufgrund von Artenschutzbestimmungen zur Einfuhr in die Schweiz verboten. Vorsichtig sollte man auch bei der Einfuhr von Schmuck und Uhren sein. Oft entpuppen sich die vermeintlichen Schnäppchen bei einer Kontrolle als Fälschungen. Der Schweizer Zoll ist verpflichtet, Fälschungen einzuziehen und zu vernichten. Bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Barmitteln im Wert von über 10‘000 Franken müssen Reisende Auskunft über die Herkunft, den Verwendungszweck und die wirtschaftlich berechtigte Person erteilen können, wenn Sie das Personal des Schweizer Zolls danach befragt.
Auch Tiere benötigen Ausweise
Haustiere benötigen je nach Reisedestination einen Heimtierpass, eine Kennzeichnung, Impfungen und vieles mehr. Transporte müssen – im Auto, im Flugzeug oder per Bahn – tiergerecht erfolgen. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes beziehungsweise der IATA (International Air Transport Association) sind unbedingt einzuhalten.
Ausweise gestohlen – was nun?
Die Schweizer Grenzwache macht darauf aufmerksam, dass bei Diebstahl von Reisedokumenten bereits im Reiseland bei den zuständigen lokalen Behörden eine Verlustmeldung gemacht werden sollte. Es ist nicht ratsam zuzuwarten bis man an die Schweizer Grenze kommt. Hilfreich bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten sind Papierkopien der Identitätskarte oder der Personalseite des Reisepasses. Diese sind natürlich getrennt von den Originaldokumenten aufzubewahren. Ebenfalls können diese Dokumente fotografiert und in einem Mobiltelefon hinterlegt werden. Denn wer kennt schon auswendig seine Pass- oder Identitätskarten-Nummer?
Alles bereit um los zu fahren – die Wohnung auch?
Mit erneuertem Pass und gepackten Koffern verlässt der eine oder die andere Sonnenhungrige das Zuhause ohne einen letzten Kontrollblick. Gekippte Fenster oder unverschlossene Balkon- und Kellertüren bleiben so über Tage oder gar Wochen offen stehen und laden ungebetene Gäste geradezu zu einem Besuch ein. Auch andere Hinweise auf eine längere Abwesenheit wie zum Beispiel auf Telefonbeantwortern oder an Briefkästen sollten unterlassen werden.
Während der Reise trägt man Wertsachen und Ausweise am besten direkt auf sich und führt diese nicht in Taschen oder Gepäckstücken mit sich. Auch all zu viel Bargeld sollte man nicht auf sich tragen. Gerade im Gedränge an Bahnhöfen oder Flughäfen gilt es ein wachsames Auge auf die Habseligkeiten zu richten. Weitere Tipps zum Schutz vor Einbrüchen und Diebstählen finden sich im Internet: www.polizei.bs.ch/praevention/kriminalpraevention.html
Die Ferien beginnen schon mit der Vorbereitung: Ein kurzer Blick in den Pass oder auf die Identitätskarte gibt Auskunft, ob diese noch gültig sind. Kurz vor der Ferienzeit werden die Termine für eine Neuausstellung von Pass oder Identitätskarte bei den zuständigen Stellen rar. Solche Termine können im Internet unter www.schweizerpass.ch oder telefonisch über 061 267 41 00 (Einwohneramt Basel-Stadt) oder 061 552 58 69 (Passbüro in Liestal) vereinbart werden. Gleiches gilt für Identitätskartenanträge bei den Gemeinden: Eine rechtzeitige Vorsprache ist empfehlenswert. Für die Zustellung der neuen Dokumente nach der persönlichen Vorsprache am Schalter müssen zehn Arbeitstage eingerechnet werden.
Wenn es schnell gehen muss, stellt das Passbüro im Spiegelhof und die Passbüro in Liestal gleichentags provisorische Pässe (Notpässe) aus. Bei diesen gilt es die Kosten (Ausstellung im Passbüro 100 Franken, Ausstellung durch die Notpassstelle bei der Schweizer Grenzwache im Euroairport 150 Franken) und besondere Gültigkeit zu beachten.
Abhängig von der Reisedestination, kann vom Einreisestaat ein Visum oder ein biometrischer Pass verlangt werden. Einige Länder verlangen, dass das Reisedokument ab Abreisedatum noch mindestens sechs Monate gültig ist. Über die an der Zieldestination geltenden Einreisebestimmungen geben die Vertretungen des jeweiligen Landes Auskunft.
Zollvorschriften beachten – Finger weg von verbotenen Gegenständen
Ferienreisende benötigen nicht nur gültige Reisedokumente. Die Schweizer Grenzwache in Basel fordert sie auch auf, die in- und ausländischen Zollvorschriften zu beachten. Diese können sich voneinander unterscheiden und eine gute Vorbereitung vermeidet Probleme beim Grenzübertritt mit Waren an den Landesgrenzen. Die aktuellen Schweizer Zollverschriften können im Internet unter www.zoll.admin.ch unter der Rubrik «Auskünfte für Private» eingesehen werden. Kurz das Wichtigste: Pro Person und Tag dürfen im Reiseverkehr Waren im Wert von maximal 300 Franken aus dem Ausland abgabenfrei in die Schweiz mitgebracht werden. Dabei gilt es zu beachten, dass es für Lebensmittel, alkoholische Getränke und Tabakwaren mengenmässige Beschränkungen gibt. Deshalb empfiehlt der Schweizer Zoll bei Unsicherheiten am Flughafen stets den roten Durchgang zu wählen. Dort besteht die Möglichkeit, Waren anzumelden. Im Strassenverkehr gibt es bei besetzten Grenzübergangen die Möglichkeit die Waren beim Grenzwächter anzumelden und bei nicht besetzten Passagen die Selbstanmeldung an den Anmeldeboxen durchzuführen.
Bei der Einfuhr von Pflanzen, Tierprodukten und Tieren gelten besondere Bestimmungen. Teilweise sind diese aufgrund von Artenschutzbestimmungen zur Einfuhr in die Schweiz verboten. Vorsichtig sollte man auch bei der Einfuhr von Schmuck und Uhren sein. Oft entpuppen sich die vermeintlichen Schnäppchen bei einer Kontrolle als Fälschungen. Der Schweizer Zoll ist verpflichtet, Fälschungen einzuziehen und zu vernichten. Bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Barmitteln im Wert von über 10‘000 Franken müssen Reisende Auskunft über die Herkunft, den Verwendungszweck und die wirtschaftlich berechtigte Person erteilen können, wenn Sie das Personal des Schweizer Zolls danach befragt.
Auch Tiere benötigen Ausweise
Haustiere benötigen je nach Reisedestination einen Heimtierpass, eine Kennzeichnung, Impfungen und vieles mehr. Transporte müssen – im Auto, im Flugzeug oder per Bahn – tiergerecht erfolgen. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes beziehungsweise der IATA (International Air Transport Association) sind unbedingt einzuhalten.
Ausweise gestohlen – was nun?
Die Schweizer Grenzwache macht darauf aufmerksam, dass bei Diebstahl von Reisedokumenten bereits im Reiseland bei den zuständigen lokalen Behörden eine Verlustmeldung gemacht werden sollte. Es ist nicht ratsam zuzuwarten bis man an die Schweizer Grenze kommt. Hilfreich bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten sind Papierkopien der Identitätskarte oder der Personalseite des Reisepasses. Diese sind natürlich getrennt von den Originaldokumenten aufzubewahren. Ebenfalls können diese Dokumente fotografiert und in einem Mobiltelefon hinterlegt werden. Denn wer kennt schon auswendig seine Pass- oder Identitätskarten-Nummer?
Alles bereit um los zu fahren – die Wohnung auch?
Mit erneuertem Pass und gepackten Koffern verlässt der eine oder die andere Sonnenhungrige das Zuhause ohne einen letzten Kontrollblick. Gekippte Fenster oder unverschlossene Balkon- und Kellertüren bleiben so über Tage oder gar Wochen offen stehen und laden ungebetene Gäste geradezu zu einem Besuch ein. Auch andere Hinweise auf eine längere Abwesenheit wie zum Beispiel auf Telefonbeantwortern oder an Briefkästen sollten unterlassen werden.
Während der Reise trägt man Wertsachen und Ausweise am besten direkt auf sich und führt diese nicht in Taschen oder Gepäckstücken mit sich. Auch all zu viel Bargeld sollte man nicht auf sich tragen. Gerade im Gedränge an Bahnhöfen oder Flughäfen gilt es ein wachsames Auge auf die Habseligkeiten zu richten. Weitere Tipps zum Schutz vor Einbrüchen und Diebstählen finden sich im Internet: www.polizei.bs.ch/praevention/kriminalpraevention.html