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Freistellung Polizeisprecher - Faktenlage aus der Sicht der Sicherheitsdirektion
Im Zusammenhang mit der jüngsten Medienberichterstattung über die Freistellung des Baselbieter Polizeisprechers Meinrad Stöcklin und einem entsprechenden parlamentarischen Vorstoss legen die Sicherheitsdirektion und deren Vorsteher Regierungsrat Isaac Reber Wert auf folgende Feststellungen:
- Der parlamentarische Vorstoss zu dieser Angelegenheit wird voraussichtlich spätestens zuhanden der übernächsten Landratssitzung beantwortet.
2. Regierungsrat Isaac Reber hält in aller Klarheit fest, dass er über die Vorgänge in Bezug auf die Freistellung von Meinrad Stöcklin informiert war. Woher diverse Medien anders lautende Informationen haben wollen, entzieht sich der Kenntnis der Sicherheitsdirektion.
3. Die Sicherheitsdirektion als Anstellungsbehörde, und nicht die Polizei Basel-Landschaft, regelt auch die Auflösung von Arbeitsverhältnissen.
4. Im konkreten Fall ist die Auflösung dieses Arbeitsverhältnisses im Rahmen der entsprechenden Kompetenzen erfolgt. Zu den diesbezüglichen Detailfragen nimmt der Regierungsrat im Rahmen der Interpellationsbeantwortung Stellung.