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16.12.2014
Gemeinsame Gewerbeparkkarte BS/BL ab 1. Januar 2015
Am 1. Januar 2015 kann für die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft eine bikantonal gültige Gewerbeparkkarte erworben werden. Die von den beiden Regierungen beschlossene Lösung bringt für das Gewerbe den Vorteil, dass künftig nur eine Gewerbeparkkarte für 250 Franken für die beiden Kantone notwendig ist und sich damit die Gebührenbelastung für die Gewerbebetrieb senkt.
Die Regierungen der Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben heute eine Vereinbarung beschlossen, welche den Erwerb einer bikantonalen Gewerbeparkkarte ermöglicht. Diese gemeinsame Gewerbeparkkarte ergänzt die beiden kantonalen Gewerbeparkkarten. Mit der gemeinsamen Gewerbeparkkarte können Gewerbetreibende ihr Fahrzeug während der Arbeitsverrichtung bei Kunden gemäss den in beiden Kantonen geltenden Bestimmungen parkieren. Diese Lösung bringt für Gewerbebetriebe eine wesentliche administrative und finanzielle Entlastung, denn für eine geringe Jahresgebühr von 250 Franken können in beiden Kantonen Parkierungserleichterungen in Anspruch genommen werden.
Diese Vereinbarung tritt ab 1. Januar 2015 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können somit Gewerbetreibende eine für beide Kantone geltende Gewerbeparkkarte erwerben. Die gemeinsame Gewerbeparkkarte kann wahlweise bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt oder bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft bezogen werden.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Die Regierungen der Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben heute eine Vereinbarung beschlossen, welche den Erwerb einer bikantonalen Gewerbeparkkarte ermöglicht. Diese gemeinsame Gewerbeparkkarte ergänzt die beiden kantonalen Gewerbeparkkarten. Mit der gemeinsamen Gewerbeparkkarte können Gewerbetreibende ihr Fahrzeug während der Arbeitsverrichtung bei Kunden gemäss den in beiden Kantonen geltenden Bestimmungen parkieren. Diese Lösung bringt für Gewerbebetriebe eine wesentliche administrative und finanzielle Entlastung, denn für eine geringe Jahresgebühr von 250 Franken können in beiden Kantonen Parkierungserleichterungen in Anspruch genommen werden.
Diese Vereinbarung tritt ab 1. Januar 2015 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können somit Gewerbetreibende eine für beide Kantone geltende Gewerbeparkkarte erwerben. Die gemeinsame Gewerbeparkkarte kann wahlweise bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt oder bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft bezogen werden.
vgl. Chronologische Gesetzessammlung