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Gesetz über frühe Sprachförderung an den Landrat überwiesen
Immer mehr Kinder sprechen und verstehen immer schlechter Deutsch. Gemeinden, die dem entgegenwirken wollen, haben dafür aber keine gesetzliche Grundlage. Der Regierungsrat hat ein Gesetz über die frühe Sprachförderung an den Landrat überwiesen. Künftig sollen Gemeinden Eltern verpflichten können, dass ihre Kinder unmittelbar vor dem Kindergarten einen erweiterten Grundwortschatz lernen. Die Kosten für eine obligatorische Sprachförderung tragen die Gemeinden, für die freiwillige Sprachförderung können die Kosten aufgeteilt werden.
Einzelne Gemeinden würden gerne ein gezieltes Sprachförderobligatorium einführen, um Kinder mit mangelhaften Sprachkenntnissen besser zu erreichen. Allerdings fehlt es bis anhin an der gesetzlichen Grundlage sowie an einer kantonsweit einheitlichen Regelung zur Umsetzung dieses Pflichtangebots. Ebenso fehlen aktuell einheitliche Qualitätskriterien für frühe Sprachförderung.
Selektives Sprachförderobligatorium bedeutet:- Eltern, deren Kinder Sprachförderbedarf haben, kann die Gemeinde auffordern, ihr Kind in ein Sprachförderangebot zu schicken. In diesem Fall muss mindestens ein kostenloses minimales Angebot früher Sprachförderung in der Gemeinde zur Verfügung stehen.
- Eltern, die mit ihren Kindern in einer Gemeinde ohne Sprachförderobligatorium leben, können ihr Kind in ein freiwilliges Sprachförderangebot schicken. Die Mitfinanzierung des freiwilligen Angebots durch die Gemeinden liegt in deren Ermessen.
- Auskunft über die Deutschkenntnisse der Kinder soll eine Sprachstanderhebung geben, die in Form eines kurzen Fragebogens von den Eltern ausgefüllt wird. Dieses Vorgehen mit dem identischen Fragebogen wurde bereits in den Kantonen Basel-Stadt und Solothurn angewendet. Die frühe Sprachförderung richtet sich an Kleinkinder unmittelbar vor dem Kindergarten, also in der Regel an 3- und 4-Jährige. Diese Sprachförderung soll mindestens ein Jahr dauern und intuitiv und altersgerecht aufgebaut sein.
Umsetzung parlamentarischer Vorstösse
Der Regierungsrat hatte entschieden, die Umsetzung der parlamentarischen Vorstösse aus den Jahren 2018 und 2019 als VAGS-Projekt (Verfassungsauftrag Gemeindestärkung) durchzuführen. Konkret hatte ein paritätisch zusammengesetztes Projektteam aus Vertreterinnen und Vertretern von Kanton und Gemeinden das vorliegende Gesetz über die frühe Sprachförderung erarbeitet. Die Umsetzung obliegt dem Fachbereich Familien der Sicherheitsdirektion.
Koordination beim Kanton
Auf kantonaler Ebene erfolgt die Koordination innerhalb bestehender Strukturen der Sicherheitsdirektion. Dort wird der Sprachstand periodisch erhoben und Gemeinden und Erziehungsberechtigte werden über die Ergebnisse informiert. Zudem sollen auch Leistungserbringende früher Sprachförderung wie Spielgruppen und Kindertagesstätten, aber auch die Gemeinden finanziell und fachlich dabei unterstützt werden, die Qualität ihrer Angebote bei Bedarf zu verbessern.