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Gesetz über frühe Sprachförderung in der Vernehmlassung
Immer mehr Kinder sprechen und verstehen immer schlechter deutsch. Gemeinden, die dem entgegenwirken wollen, haben dafür aber keine gesetzliche Grundlage. Der Regierungsrat gibt nun ein Gesetz über die frühe Sprachförderung in die Vernehmlassung. Damit können Gemeinden Eltern verpflichten, dass ihre Kleinkinder unmittelbar vor dem Kindergarten einen erweiterten Grundwortschatz lernen. Die Kosten für eine obligatorische Sprachförderung tragen die Gemeinden, für die freiwillige Sprachförderung können die Kosten aufgeteilt werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 7. Mai 2022.
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen stark zugenommen, sowohl unter Kindern mit fremdsprachiger Herkunft als auch unter Schweizer Kindern. Frühe Sprachförderung für diese Kinder wird aktuell nur punktuell angeboten. Fremdsprachige Kinder müssen ihre Sprachkompetenzen in allen Sprachen, die sie beherrschen sollen, entwickeln können. Sprachförderung ist daher besonders für Kinder ein komplexes Unterfangen. Damit sie eine zweite Sprache lernen können, müssen sie über einen fundierten Wortschatz in ihrer Muttersprache verfügen, aus dem sie das Vokabular der Zweitsprache ableiten können.
Selektive obligatorische Sprachförderung vor dem Kindergarten
Einzelne Gemeinden würden gerne ein gezieltes Sprachförderobligatorium einführen, um Kinder mit mangelhaften Sprachkenntnissen besser zu erreichen. Allerdings fehlt es an der gesetzlichen Grundlage sowie an einer kantonsweit einheitlichen Regelung zur Umsetzung dieses Pflichtangebotes. Ebenso fehlen aktuell einheitliche Qualitätskriterien für frühe Sprachförderung.
Selektives Sprachförderobligatorium bedeutet:
- Eltern, deren Kinder Sprachförderbedarf haben, kann die Gemeinde auffordern, ihr Kind in ein Sprachförderangebot zu schicken. In diesem Fall muss mindestens ein kostenloses minimales Angebot früher Sprachförderung zur Verfügung stehen.
- Eltern, deren Kind bereits über einen gewissen Grundwortschatz verfügt, können ihr Kind in ein freiwilliges Sprachförderangebot schicken. Die Mitfinanzierung des freiwilligen Angebots durch die Gemeinden liegt in deren Ermessen.
Die frühe Sprachförderung richtet sich an Kleinkinder unmittelbar vor dem Kindergarten, also in der Regel an 3- und 4-Jährige. Diese Sprachförderung soll mindestens ein Jahr dauern und intuitiv aufgebaut sein, also kein «Schulunterricht».
Sprache als Faktor sozialer Sicherheit
«Frühe Förderung dient auch der sozialen Sicherheit, einer der Aufgaben der Sicherheitsdirektion», erklärt Regierungsrätin und Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer. Schweizer weiter: «Sprache ist bekanntlich der Schlüssel zu einer gelungenen Integration. Davon profitiert die gesamte Gesellschaft.».
Gemeinden als Drehscheiben der frühen Förderung
Regula Meschberger, Präsidentin des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) betont, dass es den Baselbieter Gemeinden wichtig sei, dass fremdsprachige Kinder gut vorbereitet in den Kindergarten eintreten. «Sie sollen die deutsche Sprache verstehen und sich selber verständlich ausdrücken können. Damit erhalten sie eine echte Chance auf eine positive schulische und berufliche Entwicklung».
Das Gesetz über die frühe Sprachförderung ermöglicht die sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden nach dem Prinzip der Effizienz. Die Gemeinden entscheiden autonom, ob und wie sie die frühe Sprachförderung umsetzen wollen.
Umsetzung parlamentarischer Vorstösse
Der Regierungsrat hatte entschieden die Umsetzung der parlamentarischen Vorstösse aus den Jahren 2018 und 2019 als VAGS-Projekt (Verfassungsauftrag Gemeindestärkung) durchzuführen. Konkret erarbeitete ein paritätisch zusammengesetztes Projektteam aus Vertreterinnen und Vertretern von Kanton und Gemeinden in insgesamt zwölf Sitzungen das vorliegende Gesetz über die frühe Sprachförderung. Die Projektleitung obliegt dem Fachbereich Familien der Sicherheitsdirektion.
Koordination beim Kanton
Auf kantonaler Ebene soll mit dem Gesetz eine Koordinationsstelle geschaffen werden, welche den Sprachfortschritt periodisch erhebt sowie Gemeinden und Erziehungsberechtigte über die Ergebnisse informiert. Diese Koordinationsstelle soll auch Leistungserbringende früher Sprachförderung (Spielgruppen und Kindertagesstätten) dabei unterstützen, die Qualität ihrer Angebote bei Bedarf zu verbessern.
> Vernehmlassung
> Entwurf Landratsvorlage (PDF)
> Präsentation Medienkonferenz (PDF)