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Gesetz über frühe Sprachförderung soll auf 1. September 2024 in Kraft treten
Immer mehr Kinder sprechen und verstehen immer schlechter Deutsch. Gemeinden, die dem entgegenwirken wollen, hatten dafür aber bisher keine gesetzliche Grundlage. Der Regierungsrat hat an seiner gestrigen Sitzung festgelegt, dass das am 14. September 2023 vom Landrat beschlossene Gesetz zur frühen Sprachförderung ab dem 1. September 2024 in Kraft treten soll. Die Kosten für eine obligatorische Sprachförderung tragen die Gemeinden, für die freiwillige Sprachförderung können die Kosten aufgeteilt werden. Der Kanton beteiligt sich an Aus- und Weiterbildungskosten für Spielgruppen und Kindertagesstätten sowie an den dadurch entstehenden Kosten über einen jährlichen Sockelbeitrag.
Einzelne Gemeinden würden gerne ein gezieltes Sprachförderobligatorium einführen, um Kinder mit mangelhaften Sprachkenntnissen besser zu erreichen. Allerdings fehlt es bis anhin an der gesetzlichen Grundlage sowie an einer kantonsweit einheitlichen Regelung zur Umsetzung dieses Pflichtangebotes. Ebenso existieren aktuell keine einheitlichen Qualitätskriterien für frühe Sprachförderung. Spielgruppen und Kindertagesstätten als Anbieter früher Sprachförderung verfügen trotz meist hohem Engagement oft nicht über die Mittel, um sich als Anbietende früher Sprachförderung professionell aus- und weiterzubilden. Mit dem Gesetz über die frühe Sprachförderung soll nun ein erster Schritt gemacht werden, um dies zu ändern.
Selektives Sprachförderobligatorium
Eltern, deren Kinder Sprachförderbedarf haben, kann die Gemeinde verpflichten, diese in ein Sprachförderangebot zu schicken. In diesem Fall muss mindestens ein kostenloses Angebot früher Sprachförderung in der Gemeinde zur Verfügung stehen.
Eltern, die mit ihren Kindern in einer Gemeinde ohne Sprachförderobligatorium leben, können ihre Kinder in ein freiwilliges Sprachförderangebot schicken. Die Mitfinanzierung des freiwilligen Angebots durch die Gemeinden liegt in deren Ermessen.
Die frühe Sprachförderung richtet sich an Kleinkinder unmittelbar vor dem Kindergarten, also in der Regel an 3- und 4-Jährige. Diese Sprachförderung soll mindestens ein Jahr dauern und intuitiv und altersgerecht aufgebaut sein, also kein «Schulunterricht». Auskunft über die Deutschkenntnisse der Kinder soll eine ähnlich wie in Basel-Stadt kantonsweit einheitlich durchgeführte Sprachstanderhebung geben, die in Form eines kurzen Fragebogens von den Eltern ausgefüllt wird.
Koordination beim Kanton
Auf kantonaler Ebene erfolgt die Koordination innerhalb bestehender Strukturen der Sicherheitsdirektion. Dort wird der Sprachstand jährlich bei allen Kindern ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt erhoben. Gemeinden und Erziehungsberechtigte werden über die Ergebnisse informiert.
Zudem sollen auch Anbietende früher Sprachförderung, wie Spielgruppen und Kindertagesstätten, aber auch die Gemeinden, finanziell und fachlich dabei unterstützt werden, die Qualität ihrer Angebote auszubauen. Dafür bietet der Kanton kostengünstige Aus- und Weiterbildungen an und beteiligt sich an den entstehenden Kosten mit einem finanziellen, jährlich wiederkehrenden Beitrag an Spielgruppen und Kindertagesstätten mit qualifiziertem Personal und Sprachförderangebot.
Die neue Koordinatorin für frühe Sprachförderung des Kantons, Manuela Hofbauer, hat ihre Arbeit am 1. Juni 2024 aufgenommen. Sie unterstützt und berät Gemeinden und Anbietende früher Sprachförderung bei organisatorischen und fachlichen Fragen.
- Gesetz über die frühe Sprachförderung (GfS, SGS 116)
- Verordnung zum Gesetz über die frühe Sprachförderung (SGS 116.11)