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27.08.2014
Gesetz zur familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB)
Gesetz zur familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB) auf der Zielgeraden
Der Regierungsrat legt dem Landrat einen Gesetzesentwurf zur familienergänzenden Kinderbetreuung vor, der den Gemeinden die geforderte grösstmögliche Gestaltungsfreiheit lässt. Dieses Rahmengesetz nimmt in den Augen des Regierungsrates die beiden Initiativen "für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich" und "für eine bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung" auf.
2012 und 2013 fanden zwei „Runde Tische“ mit sämtlichen involvierten Gemeinde-, Fach- und Politvertretern und -vertreterinnen zur familienergänzenden Kinderbetreuung statt. Basierend auf diesen Resultaten legt der Regierungsrat dem Landrat einen Gesetzesentwurf zur familienergänzenden Kinderbetreuung vor, der im Vernehmlassungsverfahren ausser von der FDP von allen politischen Parteien positiv aufgenommen wurde. Der Gesetzesentwurf enthält folgende Eckpfeiler:
Gesetzesentwurf nimmt Anliegen der Initiativen auf
Die FEB-Verfassungsinitiative „Für eine bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung“ wollte eine angemessene Wahlfreiheit der Eltern betreffend der Betreuungsform ihrer Kinder (Eigen- oder Fremdbetreuung) und eine flächendeckende Subjektfinanzierung einführen. Die FEB-Gesetzesinitiative „Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich“ wollte die Subjektfinanzierung, wie der Titel schon beschreibt, nur für den Frühbereich einführen und enthielt keine Regelung der Primarstufe.
Interessen der Eltern, Kinder und Gemeinden abgedeckt
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dem Gesetzesentwurf sowohl die Interessen der Eltern und Kinder als auch der Gemeinden und des Kantons in eine gute Balance zu bringen. Damit wird eine Grundlage für die Vereinfachung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im gesamtgesellschaftlichen Interesse geschaffen.
> Landratsvorlage: FEB-Gesetzesentwurf Regierung
> Landratsvorlage: FEB-Verfassungsinitiative „Für eine bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung“
> Landratsvorlage: FEB-Gesetzesinitiative „Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich“
Für Rückfragen
Katrin Bartels, Leiterin Abteilung Familien, Integration und Dienste, Sicherheitsdirektion (SID), Tel. 061 552 57 60.
Der Regierungsrat legt dem Landrat einen Gesetzesentwurf zur familienergänzenden Kinderbetreuung vor, der den Gemeinden die geforderte grösstmögliche Gestaltungsfreiheit lässt. Dieses Rahmengesetz nimmt in den Augen des Regierungsrates die beiden Initiativen "für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich" und "für eine bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung" auf.
2012 und 2013 fanden zwei „Runde Tische“ mit sämtlichen involvierten Gemeinde-, Fach- und Politvertretern und -vertreterinnen zur familienergänzenden Kinderbetreuung statt. Basierend auf diesen Resultaten legt der Regierungsrat dem Landrat einen Gesetzesentwurf zur familienergänzenden Kinderbetreuung vor, der im Vernehmlassungsverfahren ausser von der FDP von allen politischen Parteien positiv aufgenommen wurde. Der Gesetzesentwurf enthält folgende Eckpfeiler:
- Die Entscheidung für oder gegen familienergänzende Kinderbetreuung liegt bei den Eltern, der Staat ist lediglich für die Rahmenbedingungen zuständig.
- Diese Rahmenbedingungen umfassen eine minimale Qualitätsvorgabe im Umfang der bundesrechtlichen Vorgaben ergänzt durch kantonale Beiträge an Angebote der Aus- und Weiterbildung für Personen, die in der Kinderbetreuung tätig sind, und die Anerkennungspflicht von Tageselternorganisationen.
- Die Gemeinden werden verpflichtet, eine Bedarfserhebung durchzuführen und auf Basis dieser Resultate aktiv zu werden. Soweit ein Bedarf besteht, werden sie verpflichtet, ein FEB-Angebot sicherzustellen.
- Die Gemeinden sind sowohl bezüglich der Finanzierungsmodelle (Subjekt- und Objektfinanzierung), der Angebote (Kindertagesstätten, Tagesfamilien, schulergänzende Angebote, Mittagstische) als auch der Tarifgestaltung frei.
Gesetzesentwurf nimmt Anliegen der Initiativen auf
Die FEB-Verfassungsinitiative „Für eine bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung“ wollte eine angemessene Wahlfreiheit der Eltern betreffend der Betreuungsform ihrer Kinder (Eigen- oder Fremdbetreuung) und eine flächendeckende Subjektfinanzierung einführen. Die FEB-Gesetzesinitiative „Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich“ wollte die Subjektfinanzierung, wie der Titel schon beschreibt, nur für den Frühbereich einführen und enthielt keine Regelung der Primarstufe.
Interessen der Eltern, Kinder und Gemeinden abgedeckt
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dem Gesetzesentwurf sowohl die Interessen der Eltern und Kinder als auch der Gemeinden und des Kantons in eine gute Balance zu bringen. Damit wird eine Grundlage für die Vereinfachung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im gesamtgesellschaftlichen Interesse geschaffen.
> Landratsvorlage: FEB-Gesetzesentwurf Regierung
> Landratsvorlage: FEB-Verfassungsinitiative „Für eine bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung“
> Landratsvorlage: FEB-Gesetzesinitiative „Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich“
Für Rückfragen
Katrin Bartels, Leiterin Abteilung Familien, Integration und Dienste, Sicherheitsdirektion (SID), Tel. 061 552 57 60.