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10.05.2016
Inspektionsbericht KESB
Inspektionsbericht stellt KESB grösstenteils ein gutes Zeugnis aus
Die Sicherheitsdirektion als administrative Aufsichtsbehörde über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat im vergangenen Jahr die sechs KESB im Kanton Basel-Landschaft inspiziert. Die Überprüfung umfasste unter anderem die interne Organisation und Abläufe, die fachkompetente Besetzung der Gremien und die Aktenführung. Zu einer Einzelfall-Überprüfung ist allein das Kantonsgericht befugt. Der nun vorliegende Inspektionsbericht stellt der neuen Behörde mit einer Ausnahme mehrheitlich ein gutes Zeugnis aus.
Von Amtes wegen erfolgt die Aufsichtstätigkeit präventiv durch generelle Weisungen über die Organisation und über die Amtstätigkeit, aber auch über Instruktion und Beratung als Unterstützung. Instrumente der Aufsicht sind u.a. die Entscheidkompetenz für Aufsichtsbeschwerden, die Auswertung von Gerichtsurteilen gegen KESB-Entscheide und die Inspektion. Die Aufsichtsbehörde kann einen Entscheid der KESB im Einzelfall im Rahmen ihrer Aufsicht jedoch nicht korrigieren. Dies kann nur das Kantonsgericht im Rechtsmittelverfahren.
Die Inspektionspunkte
Die Inspektion durch die Sicherheitsdirektion dient einer Bestandsaufnahme der von der KESB geleisteten Arbeit. Sie dient weiter der Überprüfung der Rechtskonformität der Organisation, der Effizienz der Abläufe sowie der Erkennung von allfälligen Schwachstellen/ Mängeln/ Schwierigkeiten. Die Inspektion stellt zudem sicher, dass Verbesserungsmassnahmen auch ergriffen werden. Konkret überprüfte die Sicherheitsdirektion im letzten Jahr folgende Geschäftsbereiche der KESB:
Fazit der Inspektion
Bis auf eine Ausnahme erfüllten die KESB die Inspektionskriterien, resp. sind allfällige unterdessen behoben worden. Bei der KESB Gelterkinden-Sissach förderte die Inspektion Defizite in organisatorischer und fachlicher Hinsicht zutage. Dieses KESB-Präsidium und die Versammlung der Gemeindedelegierten werden in den kommenden Monaten die festgestellten Mängel beheben.
> Inspektionsbericht
Für Rückfragen
Franziska Vogel Mansour, Leiterin Abteilung Recht, Zivilrechtsverwaltung, Sicherheitsdirektion (SID), Tel. 061 552 42 47
Die Sicherheitsdirektion als administrative Aufsichtsbehörde über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat im vergangenen Jahr die sechs KESB im Kanton Basel-Landschaft inspiziert. Die Überprüfung umfasste unter anderem die interne Organisation und Abläufe, die fachkompetente Besetzung der Gremien und die Aktenführung. Zu einer Einzelfall-Überprüfung ist allein das Kantonsgericht befugt. Der nun vorliegende Inspektionsbericht stellt der neuen Behörde mit einer Ausnahme mehrheitlich ein gutes Zeugnis aus.
Von Amtes wegen erfolgt die Aufsichtstätigkeit präventiv durch generelle Weisungen über die Organisation und über die Amtstätigkeit, aber auch über Instruktion und Beratung als Unterstützung. Instrumente der Aufsicht sind u.a. die Entscheidkompetenz für Aufsichtsbeschwerden, die Auswertung von Gerichtsurteilen gegen KESB-Entscheide und die Inspektion. Die Aufsichtsbehörde kann einen Entscheid der KESB im Einzelfall im Rahmen ihrer Aufsicht jedoch nicht korrigieren. Dies kann nur das Kantonsgericht im Rechtsmittelverfahren.
Die Inspektionspunkte
Die Inspektion durch die Sicherheitsdirektion dient einer Bestandsaufnahme der von der KESB geleisteten Arbeit. Sie dient weiter der Überprüfung der Rechtskonformität der Organisation, der Effizienz der Abläufe sowie der Erkennung von allfälligen Schwachstellen/ Mängeln/ Schwierigkeiten. Die Inspektion stellt zudem sicher, dass Verbesserungsmassnahmen auch ergriffen werden. Konkret überprüfte die Sicherheitsdirektion im letzten Jahr folgende Geschäftsbereiche der KESB:
- Behördenorganisation
- Rechtmässigkeit der Zusammensetzung der Spruchkörper
- Abläufe / Geschäfts- und Terminkontrolle / Pendenzenstand
- Stand der Überführung der altrechtlichen Erwachsenenschutzmassnahmen
- Akten und Archivierung
- Erreichbarkeit / Angaben auf der KESB-Homepage
Fazit der Inspektion
Bis auf eine Ausnahme erfüllten die KESB die Inspektionskriterien, resp. sind allfällige unterdessen behoben worden. Bei der KESB Gelterkinden-Sissach förderte die Inspektion Defizite in organisatorischer und fachlicher Hinsicht zutage. Dieses KESB-Präsidium und die Versammlung der Gemeindedelegierten werden in den kommenden Monaten die festgestellten Mängel beheben.
> Inspektionsbericht
Für Rückfragen
Franziska Vogel Mansour, Leiterin Abteilung Recht, Zivilrechtsverwaltung, Sicherheitsdirektion (SID), Tel. 061 552 42 47