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18.12.2014
Leitender Jugendanwalt Thomas Faust geht in Pension
Leitender Jugendanwalt und Pionier Thomas Faust in Pension verabschiedet
Nach 18 Jahren als Leiter der Baselbieter Jugendanwaltschaft geht Thomas Faust Ende Jahr in Pension. Regierungspräsident und Sicherheitsdirektor Isaac Reber würdigte Thomas Faust als Pionier im Jugendstrafrecht, für den immer das Schicksal und die Zukunft der Jugendlichen im Zentrum stand.
Aufgrund einer Initiative von Thomas Faust erhielt – erstmals bei einer Kantonspolizei – die Polizei Basel-Landschaft um die Jahrtausendwende einen Jugenddienst. Thomas Faust war auch der Initiant der ersten sozialpädagogisch betreuten Haftabteilung für Jugendliche in einem Schweizer Untersuchungsgefängnis sowie der ersten Homepage im Bereich des schweizerischen Jugendstrafrechts. Als weitere Pioniertat weitete er das Electronic Monitoring in einer neuen Anwendungsform auf das Jugendstrafrecht aus: Damit Jugendliche bei mittelschweren Delikten trotzdem eine spürbare Reaktion erleben, verordnete man ihnen mit einer elektronischen Fussfessel „Hausarrest“ nach Feierabend. So gerät vielfach eine laufende Ausbildung nicht in Gefahr, und von einer Heimplatzierung kann abgesehen werden. Weiter gilt Thomas Faust als einer der Väter des Tagesstrukturprogrammes „Take off“, das gefährdeten Jugendlichen in Krisensituationen Unterstützung in Schule, beruflicher Entwicklung und Freizeit anbietet.
Sicherheitsdirektor Isaac Reber würdigte alle diese Pioniertaten als „enorm weitsichtig und stets im Interesse der Jugendlichen und der Gesellschaft.“
Jugendanwaltschaft den gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst
Thomas Faust passte auch die Arbeitsweise der Jugendanwaltschaft den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen und der Entwicklung der Jugenddelinquenz an. Seine Mischung aus Grenzen setzen und Unterstützen nahmen die Jugendlichen weitestgehend positiv auf. Besonders wichtig war für Thomas Faust, problematische Entwicklungen von gefährdeten Jugendlichen früh zu erkennen und die verschiedenen Akteure im Jugendhilfebereich und den Schulen zu vernetzen.
Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche von 10 bis 18 Jahren
Die Jugendanwaltschaft untersucht Strafbare Handlungen von Minderjährigen ab zehn Jahren und beurteilt sie nach dem Jugendstrafrecht. Dabei steht nicht die Strafe im Vordergrund, sondern die Hilfe und Motivation zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung. Die Jugendanwaltschaft führt zudem Anklage in den schwersten Fällen; sie ist für den Vollzug aller Strafen und Massnahmen des Jugendstrafrechts zuständig und hat in den letzten Jahren ihre Präventionsaktivitäten massiv ausgebaut.
- Dr. Thomas Faust - 18 Jahre Leiter der Jugendanwaltschaft Baselland