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08.01.2015
Lob und Kritik für die Staatsanwaltschaft
Die Fachkommission Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft hat dem Regierungsrat und der Justiz- und Sicherheitskommission ihre Tätigkeitsberichte 2013 Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft zugestellt. Darin stellt die Kommission der Staatsanwaltschaft mehrheitlich ein gutes Zeugnis aus, stellt aber auch Anträge für Verbesserungen.
In ihrem Bericht hebt die Fachkommission hervor, dass in der Berichtsperiode 24 Prozent mehr Fälle erledigt wurden als 2012. Im gleichen Zeitraum reduzierte die Staatsanwaltschaft, trotz Restrukturierung (Reduktion auf drei Standorte, Bezug Strafjustizzentrum Muttenz) die „Altlasten“ von 1060 auf 507, dies bei gleich bleibendem Personalbestand. „Dieses Ergebnis wäre nicht möglich gewesen ohne das Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welcher Funktion auch immer“, schreibt die Fachkommission.
Anträge zur Verbesserung
Die Fachkommission stellt dem Regierungsrat als Aufsichtsorgan folgende Anträge:
Weiteres Vorgehen
Die Sicherheitsdirektion hat die Staatsanwaltschaft nun aufgefordert, zum Bericht Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat wird noch im ersten Quartal 2015 über den Bericht und diese Stellungnahme befinden und Umsetzungsaufträge in einem Regierungsratsbeschluss festhalten. Anschliessend wird die Justiz- und Sicherheitskommission über die Stellungnahme und den Regierungsratsbeschluss informiert.
Beilagen
SICHERHEITSDIREKTION
In ihrem Bericht hebt die Fachkommission hervor, dass in der Berichtsperiode 24 Prozent mehr Fälle erledigt wurden als 2012. Im gleichen Zeitraum reduzierte die Staatsanwaltschaft, trotz Restrukturierung (Reduktion auf drei Standorte, Bezug Strafjustizzentrum Muttenz) die „Altlasten“ von 1060 auf 507, dies bei gleich bleibendem Personalbestand. „Dieses Ergebnis wäre nicht möglich gewesen ohne das Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welcher Funktion auch immer“, schreibt die Fachkommission.
Anträge zur Verbesserung
Die Fachkommission stellt dem Regierungsrat als Aufsichtsorgan folgende Anträge:
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Die Staatsanwaltschaft sei zu verpflichten, ohne Verzug Personen, die geheim überwacht worden sind, rechtskonform über ihre Rechte aufzuklären oder beim Zwangsmassnahmengericht entsprechende Anträge auf Aufschub oder Unterlassung der Mitteilung zu stellen.
Aufgrund tatsächlicher unterschiedlicher Handhabung der Mitteilungspflicht ist eine entsprechende Anweisung bereits im Dezember erfolgt und hat die Staatsanwaltschaft eine entsprechende formelle Weisung angekündigt.
- Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, den Kontrollaufwand der Leitungsebene zu überprüfen und über die Ergebnisse der Fachkommission zu Handen des Regierungsrates zu berichten.
- Von der Aufarbeitung eines grossen Teils der Altlasten wird im positiven Sinn Kenntnis genommen. Als Zielsetzung sollen die verbliebenen Altlasten ohne Verzug erledigt werden.
- Die Leitung der Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Pikettordnung zu ändern (u.a. Weisung zur Führung des Pikett-Journals, Regelung der Zwangsmassnahmenkompetenz der Untersuchungsbeauftragten).
Weiteres Vorgehen
Die Sicherheitsdirektion hat die Staatsanwaltschaft nun aufgefordert, zum Bericht Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat wird noch im ersten Quartal 2015 über den Bericht und diese Stellungnahme befinden und Umsetzungsaufträge in einem Regierungsratsbeschluss festhalten. Anschliessend wird die Justiz- und Sicherheitskommission über die Stellungnahme und den Regierungsratsbeschluss informiert.
Beilagen
SICHERHEITSDIREKTION