- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Nein zu Stimmrecht ab 16 und Stimm- und Wahlrecht für Niedergelassene
Nein zu Stimmrecht ab 16 und Stimm- und Wahlrecht für Niedergelassene
Der Regierungsrat spricht sich in den entsprechenden Landratsvorlagen gegen die beiden formulierten Verfassungsinitiativen «Stimm- und Wahlrecht für Niedergelassene» und «Stimmrecht mit 16» der Baselbieter Jungsozialisten und des Jungen Grünen Bündnisses Nordwest aus. Der Regierungsrat verzichtet auf einen Gegenvorschlag und empfiehlt dem Landrat ebenfalls Ablehnung.
Bei der Verfassungsinitiative «Stimm- und Wahlrecht für Niedergelassene» ist der Regierungsrat der Ansicht, erst mit der Einbürgerung sei der richtige Zeitpunkt gekommen, um das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren und den Einbezug in die politische Mitgestaltung der Zukunft vollständig zu gewähren. Die Einbürgerung sei ein klares Bekenntnis und damit werden auch sämtliche Rechte und Pflichten erworben. Dazu gehören u.a. die umfassenden politischen Rechte. Gleichzeitig wird die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben (Ausnahme: Doppelbürgerschaften). Die Einbürgerung bietet Gewähr, dass die Integration geprüft und abgeschlossen ist und sowohl Sprachkompetenzen als auch Kenntnisse des politischen Systems vorhanden sind.
Zeit (noch) nicht reif für Stimmrecht mit 16
In seiner Analyse hat der Regierungsrat eine breite Skepsis bezüglich Stimmrechtsalter festgestellt. Dies zeigen nicht nur die drei kantonalen Volksabstimmungen von 2009 mit signifikanten Nein-Stimmen-Anteilen zwischen 72 Prozent und 79 Prozent, sondern auch die zahlreichen parlamentarischen Abstimmungen über entsprechende Vorstösse auf Kantons- und Bundesebene. Angesichts der − mit Ausnahme des Kantons Glarus − durchwegs ablehnenden Haltung aller anderen Kantone, die sich teils bereits mehrfach mit dem Stimmrechtsalter 16 befassten, scheint die Zeit nicht reif dafür. Sollte sich auf Bundesebene das Stimmrechtsalter 16 als valabel erweisen, wäre das Thema auch auf Kantonsebene erneut zu prüfen. Anzustreben ist eine Lösung, mit der insbesondere auch die Einheit der Bürgerrechte gewährleistet wird, was wiederum eine Änderung des Stimmrechtsalters auf Bundesebene voraussetzt. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass eine Senkung des Stimmrechtsalters auf Bundesebene Signalcharakter für die Kantone hätte.
> Landratsvorlage: Formulierte Verfassungsinitiative «Stimmrecht mit 16»
> Landratsvorlage: Formulierte Verfassungsinitiative «Stimmrecht für Niedergelassene»
Für Rückfragen:
Stephan Mathis, Generalsekretär der Sicherheitsdirektion (SID), T 061 552 57 02