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18.01.2022
Regierungsrat genehmigt Anpassung des Dekrets zum Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung
Der Regierungsrat hat die Anpassung des Dekrets zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (SGS 250.1) dem Landrat zur Genehmigung überwiesen.
Die Anpassung war nötig geworden, weil zwei Leitende Staatsanwälte die Staatsanwaltschaft infolge Stellenwechsel und Pension verlassen. Im November 2021 hatte der Landrat den entsprechenden Wahlantrag des Regierungsrats bestätigt mit den vier bisherigen amtsinhabenden Personen: Als Leitende Staatsanwälte/in wiedergewählt wurden in alphabetischer Reihenfolge: János Fábián, Anne-Kathrin Goldmann, Roland Hochuli und Boris Sokoloff.
Reorganisation der Staatsanwaltschaft
In den Entscheid des Regierungsrats flossen auch die Ergebnisse aus dem laufenden Reorganisationsprojekt «Stawa 2022PLUS» ein, wonach die heutigen drei Allgemeinen Hauptabteilungen per 1. April 2022 organisatorisch zu einer Hauptabteilung zusammengelegt werden sollen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Leitungen der neu vier Hauptabteilungen der Staatsanwaltschaft wie folgt besetzt:- Allgemeine Hauptabteilung: Roland Hochuli
- Hauptabteilung Wirtschaftskriminalität: János Fábián
- Hauptabteilung Betäubungsmitteldelikte/Organisierte Kriminalität: Boris Sokoloff
- Hauptabteilung Strafbefehle: Anne-Kathrin Goldmann