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23.06.2021
Regierungsrat gibt Änderungen im Einführungsgesetz zum ZGB in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat Änderungen am Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB) zur Vernehmlassung freigegeben. Die wichtigste Änderung betrifft die Regelung von Sicherheitskosten, welche bei fürsorgerischer Unterbringung in einer forensischen Klinik anfallen.
Die Regelung geht auf einen landrätlichen Vorstoss zurück. Bei der fürsorgerischen Unterbringung in einer forensischen Klinik handelt es sich oft um Situationen, in welchen Gefahr in Verzug ist und daher schnell gehandelt werden muss. Neu soll der Kanton eine Kostengutsprache und einen Kostenvorschuss leisten. Anschliessend wird die betroffene Person soweit möglich an den Kosten beteiligt. Der verbleibende Betrag wird den Gemeinden nach Massgabe der Einwohnerzahl belastet.