- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Regierungsrat lehnt Regio-Stärkungsinitiative ab
26.08.2015
Regierungsrat lehnt Regio-Stärkungsinitiative ab
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vorlage über die formulierte Verfassungsinitiative „Für eine starke Region (Regio-Stärkungsinitiative)“ an den Landrat verabschiedet. Er beantragt dem Kantonsparlament, die Initiative abzulehnen. Dies vor allem deshalb, weil es nicht Aufgabe des einen Kantons sein kann, für einen anderen Kanton zu entscheiden. Die Initiative sieht aber vor, dass die kantonalen Behörden verpflichtet werden sollen, nicht nur auf die Aufwertung von Basel-Landschaft, sondern auch auf diejenige von Basel-Stadt hinzuwirken.
Um die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Region und der Nordwestschweiz zu stärken, will die „Regio-Stärkungsinitiative“ die Baselbieter Behörden verpflichten – wenn möglich zusammen mit den Behörden der Kantone Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura –, darauf hinzuwirken, dass sowohl der Kanton Basel-Landschaft als auch der Kanton Basel-Stadt je eine ganze Standesstimme erhalten und je zwei Abgeordnete in den Ständerat wählen können. Damit die gemeinsamen Interessen gestärkt werden, soll der Regierungsrat ermächtigt werden – in Ergänzung zu anderen zielführenden Massnahmen –, die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Lancierung einer eidgenössischen Volksinitiative zu schaffen.
Seit 1989 beauftragt unsere Kantonsverfassung die Baselbieter Behörden, darauf hinzuwirken, dass Basel-Landschaft ein „Vollkanton“ mit einer ganzen Standesstimme wird und mit zwei Abgeordneten im Ständerat vertreten ist. Der Regierungsrat anerkennt und unterstützt das Anliegen nach wie vor, er lehnt die Initiative aber ab. Die vorhandenen verfassungsrechtlichen Grundlagen sind vollständig, sie bedürfen weder der Präzisierung noch der Ausweitung. Der im Initiativtext vorgeschlagenen Ergänzung, wonach die kantonalen Behörden verpflichtet werden sollen, nicht nur auf die Aufwertung von Basel-Landschaft, sondern auch auf diejenige von Basel-Stadt hinzuwirken, stimmt der Regierungsrat aus staatspolitischen Gründen nicht zu. Ob ein Kanton seinen Status modifizieren respektive die Schritte dazu einleiten möchte, ist sein eigener souveräner Entscheid. Ebenso lehnt der Regierungsrat die an ihn gerichtete Ermächtigung ab, die organisatorischen und die finanziellen Voraussetzungen für die Lancierung einer Volksinitiative zur Aufwertung der beiden Basel zu „Vollkantonen“ zu schaffen. Das Instrument, mit dem ein Kanton seine Anliegen gegenüber dem Bund einbringen kann, ist die Standesinitiative und nicht die Volksinitiative.
Die letzte Standesinitiative unseres Kantons zur Aufwertung zum Vollkanton geht auf das Jahr 2001 zurück. Die Zeit ist reif für einen nächsten Vorstoss auf Bundesebene, wenn immer möglich gemeinsam mit dem Partnerkanton Basel-Stadt. Der Regierungsrat wird dem baselstädtischen Regierungsrat bis spätestens Ende 2015 den Entwurf für eine gemeinsame Standesinitiative unterbreiten.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Stephan Mathis, Generalsekretär Sicherheitsdirektion, 061 552 57 02
Um die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Region und der Nordwestschweiz zu stärken, will die „Regio-Stärkungsinitiative“ die Baselbieter Behörden verpflichten – wenn möglich zusammen mit den Behörden der Kantone Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura –, darauf hinzuwirken, dass sowohl der Kanton Basel-Landschaft als auch der Kanton Basel-Stadt je eine ganze Standesstimme erhalten und je zwei Abgeordnete in den Ständerat wählen können. Damit die gemeinsamen Interessen gestärkt werden, soll der Regierungsrat ermächtigt werden – in Ergänzung zu anderen zielführenden Massnahmen –, die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Lancierung einer eidgenössischen Volksinitiative zu schaffen.
Seit 1989 beauftragt unsere Kantonsverfassung die Baselbieter Behörden, darauf hinzuwirken, dass Basel-Landschaft ein „Vollkanton“ mit einer ganzen Standesstimme wird und mit zwei Abgeordneten im Ständerat vertreten ist. Der Regierungsrat anerkennt und unterstützt das Anliegen nach wie vor, er lehnt die Initiative aber ab. Die vorhandenen verfassungsrechtlichen Grundlagen sind vollständig, sie bedürfen weder der Präzisierung noch der Ausweitung. Der im Initiativtext vorgeschlagenen Ergänzung, wonach die kantonalen Behörden verpflichtet werden sollen, nicht nur auf die Aufwertung von Basel-Landschaft, sondern auch auf diejenige von Basel-Stadt hinzuwirken, stimmt der Regierungsrat aus staatspolitischen Gründen nicht zu. Ob ein Kanton seinen Status modifizieren respektive die Schritte dazu einleiten möchte, ist sein eigener souveräner Entscheid. Ebenso lehnt der Regierungsrat die an ihn gerichtete Ermächtigung ab, die organisatorischen und die finanziellen Voraussetzungen für die Lancierung einer Volksinitiative zur Aufwertung der beiden Basel zu „Vollkantonen“ zu schaffen. Das Instrument, mit dem ein Kanton seine Anliegen gegenüber dem Bund einbringen kann, ist die Standesinitiative und nicht die Volksinitiative.
Die letzte Standesinitiative unseres Kantons zur Aufwertung zum Vollkanton geht auf das Jahr 2001 zurück. Die Zeit ist reif für einen nächsten Vorstoss auf Bundesebene, wenn immer möglich gemeinsam mit dem Partnerkanton Basel-Stadt. Der Regierungsrat wird dem baselstädtischen Regierungsrat bis spätestens Ende 2015 den Entwurf für eine gemeinsame Standesinitiative unterbreiten.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Stephan Mathis, Generalsekretär Sicherheitsdirektion, 061 552 57 02