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Revidiertes Polizeigesetz in der Vernehmlassung
Damit die Polizei Basel-Landschaft in ihrer Arbeit mit der rasanten technologischen Entwicklung der letzten Jahre mithalten kann, ist eine Revision des Polizeigesetzes unumgänglich. Der Regierungsrat schickt nun die revidierte Gesetzesfassung in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist läuft am 30. September 2019 ab.
Die technologischen Entwicklungen machen sich auch Straftäterinnen und Sträftäter zunutze. Deshalb soll das überarbeitete Polizeigesetz nun die rechtlichen Grundlagen schaffen für die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Hilfsmittel wie beispielsweise GPS-Geräte bei Observationen, Öffnung des Funkkanals für das Grenzwachtkorps, Körperkameras auf Uniformen, Kameras auf Flugobjekten wie Drohnen, Erweiterung der Verkehrsscanner zur Einbruchsprävention.
Das neue Polizeigesetz möchte aber auch Regulierungen abbauen und Verfahren vereinfachen. So sollen Einsprachen bei Führerausweis-Administrativmassnahmen direkt bei der Polizei möglich sein, und bei den Sicherheitsdienstleistern sollen Verkehrsleitdienste durch Private nicht mehr unter den strengen Auflagenkatalog fallen.